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Oberinspektor Gilles bittet den Stadtrat um seine Zustimmung, ^ ! daß die lt. Vorlage für die Stadt anzukaufenden Parzellen von den n V Erben Leber und Oster auf den Namen des Hospitalfonds gekauft ; werden. t
Der Stadtrat ist einstimmig damit einverstanden, daß die Grundstücke der Erben Leber und Oster vom Hospitalfonds käuflich erworben werden.
Von den Erben Leber liegt ein Grundstücksangebot vor über die Grundstücksparzelle in der Flur 23 Nr. 3597.
Das Grundstück liegt auf der Alberthöhe und ist 4,14 ar = 16,56 Ruten groß. Der Preis soll 200,— DM je Rute betragen.
Der Ankauf wird für vorteilhaft gehalten, um möglichst viel Land in die Hand der Stadt bzw. des Hospitalfonds zu bekommen.
Die Fraktionen des Stadtrats erklären sich mit dem Ankauf einverstanden.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der Grundstücksparzelle 3597 in der Flur 23 von den Erben Leber.
Für das Grundstück, das 4,14 ar = 16,56 Ruten groß ist, wird ein Preis von 200,— DM je Rute gezahlt.
Die Kosten aus dem Vertrag übernimmt der Hospitälfonds.
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Die Erben Oster haben der Stadt das Grundstück auf der Alberthöhe Flur 23 Parzelle Nr. 3632 zum Kauf angeboten.
Die Grundstücksparzelle ist 18,60 Ruten groß. Mit den Erben ist die Verwaltung über einen Preis von 170,— DM je Rute einig geworden.
Der Ankauf wird von der Verwaltung empfohlen.
Von Seiten des Stadtrates erhebt sich kein Widerspruch gegen den Ankauf.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der Grundstücksparzelle Nr. 3632 in der Flur 23 von den Erben Oster.
Für das Grundstück, das 18,60 Ruten groß ist, wird ein Preis von 170,— DM je Rute gezahlt.
Die Kosten aus dem Vertrag übernimmt der Hospitalfonds.
Oberinspektor Gilles führt noch aus, daß die Stadt im Augenblick nicht über die Gesamtsumme verfügt, die zum Grunderwerb der angeführten Grundstücke erforderlich ist. Der Grundstücksverkauf an die Bundeswehr wird so viel erbringen, daß der Grunderwerb damit bestritten werden kann.
Punkt 5
Evtl. Verkauf eines Grundstücks für den Neubau eines Konvikts.
Der Bürgermeister gibt dem Stadtrat bischöfl. Ordinariat in Limburg den
davon Kenntnis, daß das Neubau eines Konvikts plant
29 . 8 . 1960
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