(l. Januar 1949 — 31. Dezember 1960) zum Bürgermeister der Stadt Montabaur gewählt.
Die Ortssatzung vom 11. Ja. 1949, genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 9. Febr. 194^, sieht eine Amtsdauer von 12 Jahren vor. Mit Erlangung des 65. Lebensjahres muß Herr Bürgermeister Kraulich, falls eine Wiederwahl erfolgt, in den Ruhestand treten, wenn der Stadtrat nicht wenigstens 1 Monat vorher eine Verlängerung der Dienstzeit beschließt.
Der Hauptausschuß war in seiner Sitzung vom 10a März 1960 einstimmig folgender Meinung:
1. ) Eine Satzungsänderung wird nicht für erforderlich gehalten.
2. ) Auf eine Ausschreibung der Stelle soll verzichtet werden.
3. ) Dem Stadtrat soll vorgeschlagen werden, Herrn Bürgermeister
Kraulich für eine neue Amtsperiode wiederzuwählen.
In § 25 der DVO zu § 44 der GO, Absatz 1 heißt es:
Die Stellendes hauptamtlichen Bürgermeisters und Beigeordneten sind angemessene Zeit vor der Wahl öffentlich auszuschreiben.
Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen, insbesondere dann, wenn die Mehrheit der Gemeindevertretung sich auf die Wiederwahl des seitherigen Stelleninhabers geeinigt hat; die Ausnahmegenehmigung muß vor der Wahl eingeholt werden.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat einigt sich auf die Wiederwahl des bisherigen Stelleninhabers, Bürgermeister Dipl.Kaufmann Robert Kraulich und beauftragt die Verwaltung, die Ausnahn^egenehmigung vor der Wahl einzuholen."
Nach Erledigung dieses Punktes übernimmt der Bürgermeister wieder die Leitung der Sitzung.
Bürgermeister dankt abschließend noch Frl. Seepe für die Arbeit in der städt. Bibliothek sowie den Damen und Herren des Stadtrates für die gute Zusammenarbeit. Nur dadurch konnte das geleistet werden, was in den letzten Jahren in Montabaur geleistet worden ist.
Der Bürgermeister führt weiter aus, daß auch die Verwaltung schon daran gedacht hat, die Toilettenverhältnisse auf den Friedhof zufriedenstellend zu lösen. Es wird nicht mehr lange zu umgehen sein, daß die Stadt eine neue Leichenhalle auf dem Friedhof erstellt.
In diesem Zusammenhang soll auch die Toilettenfrage gelöst werden.
Mit dieser Information ist die Tagesordnung der öffentl. Sitzung erledigt.
-Während der kurzen Pause verlassen die Damen und Herren der Presse den Sitzungssaal. .
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher oitzung zu berat en.
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den Beschluß bekannt. Sodann schließt der Bürgermeister die öffentliche
Sitzung.

