Akte 
Sitzung 09. Juni 1960
Entstehung
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Montabaur, den 13. Juni 1960

NJiederschrift

über die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 9.6.1960.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich die Beigeordneten: Pehl, Scheidt und Joras,

die Stadträte:

Foerster, Seepe, Weimer, Eberz, Mahn, Rothbrust Decker, Speier, Witte, Duckwitz, Kraemer,Kamp, Kuntermann, Ratz und Kunkler.

Entschuldigt fehlte Stadtrat Morschheuser, unentschuldigt fehlte Stadtrat Burg.

Bürgermeister Kraulich eröffnete um 17,10 Uhr die Sitzung. Er stellte fest, daß form- und fristgerecht geladen war und der Stadt rat beschlußfähig ist.

Der Bürgermeister begrüßte dann noch besonders die Damen und Her­ren der Presse, die wie alljährlich bei der Etatberatung die einzi gen Vertreter der Bürgerschaft sind.

Es wird sofort in die Tagesordnung eingetreten.

I. Öffentliche Sitzung.

Punkt 1

Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschl. Stellenplan der Stadt Montabaur für das Rj. 1960.

Der Bürgermeister führt aus, daß der Haushaltsplan dem Finanz- und Hauptausschuß Vorgelegen hat und dessen Zustimmung fand.

Der Bürgermeister geht vorerst nicht weiter puf den Haushalts­plan ein, sondern bittet Herrn Oberinspektor Gilles um Bericht­erstattung.

Oberinspektor Gilles erläutert eingehend die Einnahmen und Aus­gaben der Einzelpläne 0-9 des ordentlichen Haushalts, den außer­ordentlichen Haushalt sowie die Anlagen zum Haushaltsplan.

Der außerordentliche Haushaltsplan weist nur eine größere Maßnahn) aus und zwar den Bau von Wohnungen zur Beseitigung von Elendsquar tieren.

Bürgermeister Kraulich dankt Herrn Gilles für seine ausführlichen Darlegungen.

Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, in der Bevölkerung da hingehend aufklärend zu wirken, daß es der Verwaltung nicht mög­lich ist, allen Wünschen gerecht zu werden. Die Verwaltung weiß, daß die Lösung mancher Aufgaben kaum einen Aufschub duldet, es ist aber andererseits nicht vertretbar weitere Schulden durch Aufnahme von Darlehen zu machen.

Was die Anhebung der Angestelltenstellen im Stellenplan betrifft, so beruht das auf einer gesetzlichen Grundlage und war die Verwal­tung laut ministeriellem Erlaß verpflichtet, die Stellen zu über­prüfen.