Akte 
Sitzung 09. Juni 1960
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Personalangelegenheiten.

Der Bürgermeister erläutert noch einmal eingehend die Höher­gruppierungen im Stellenplan, die auf Grund der Überprüfung der Tätigkeitsmerkmale erfolgten.

Umgewandelt wurden folgende Stellen:

1. Standesamt: Angest. Nebgen von TO.A VII nach TO.A VI b,

2. Ortspolizeibehörde,

Wohnungsamt, Ver­kehrsamt Angest. Seyffert von TO.A VII nach TO.A VI b

3. Stadtbauamt: Angest. Stadtbaumeister Galke von TO.A. Va nach

TO.A IV b,

4. Steueramt: Angest. Becker von TO.A VII nach TO.A VI b,

5. Stadtkasse: Angestellter Piwowarsky z.Zt. TO.A VIII. P. besucht den Verwaltungslehrgang. Es ist ihm der Differenzbetrag zwischen den Gruppen TO.A VIII und VII schon jetzt zu zahlen.

Vorstehende Höhergruppierungen gelten ab 1.1.1960.

Herrn Wasser- und Elektromeister König, der z.Zt. nach TO.A VII besoldet wird, sollen zur Entlastung des Stadtbaumeisters die städt. Arbeiter unterstellt werden. Im Einvernehmen mit dem Bauamt sollen von ihm aus die Arbeiter eingesetzt werden.

Herr König soll ab 1.6.1960 von TO.A VII nach TO.A. VI b einge­stuft werden.

Stadtkassenobersekretär Sonnenschein, der die I. und II. Ver­walt ungsprüfung bereits abgelegt hat, hat Antrag auf Schaffung einer Inspektorenstelle gestellt.

Nach den ministeriellen Bestimmungen ist die Schaffung einer In­spektorensteile möglich. Sonnenschein soll ab 1.4.1960 in die neuegeschaffene Inspektorenstelle eingewiesen werden.

Weiter ist es möglich bei der Hauptverwaltung eine Oberinspektoren­stelle zu schaffen. Stadtinspektor Sack hat die Altersgrenze, in diese Stelle eingewiesen zu werden, überschritten. Herr Kunst soll somit ab 1.4.I960.in die neugeschaffene Oberinspektoren^teile eingewiesen werden.

Der Städtrat, der über den Stellenplan bereits in der öffentlichen Sitzung beschlossen hat, ist mit der vorgeschlagenen Besetzung der Stellen einverstanden.

Punkt 2

Information.

Das Kreisschulamt hat der Stadtverwaltung unter dem 16.5.1960 mit­geteilt, daß der beantragte Zuschuß vom Land in Höhe von 50.000, DM für den Volksschulerweiterungsbau abgelehnt worden ist mit der Begründung, daß der Erweiterungsbau fertiggestellt sei.

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