Akte 
Sitzung 09. Juni 1960
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Haushait s s at zung

Auf Grund der §§ 93 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

i.d.Fassung vom 5.10.1954 (GVB1. S. 117) wird für das Rj. 1960 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 9.6.1960 folgende Haushalts­satzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1960 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 1.076.100, DM in den Ausgaben auf 1.076.100, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 151.000, DM

in der Ausgabe auf 151.000, DM festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital

b) Zweigstellensteuer

c) nach der Lohnsumme

d) Gewerbemindeststeuer jährlich

3. Hundesteuer jährlich für den 1. Hund

für den 2. Hund

für den 3. Hund

Hebesatz

200

v.H.

Hebesatz

220

v.H.

Hebesatz

2770

v.H.

Hebesatz

351

v.H.

Hebesatz

300

v.H.

Hebesatz

12,-

36,-

60,

90,

DM

DM

DM

DM

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 105.000, DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind - DM Kassenkredite ent halten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 100.000, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haus­haltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

Wohnungsbau 100.000, DM

Der Stadtrat wird gebeten, wie folgt zu beschließen:

a) Beschluß über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1960

Der Stadtrat beschließt die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Montabaur für das Rj. 1960 in der Form des Entwurfs, der in der Zeit vom 23.5. - 7.6.1960 öffentlich ausgelegen hat.