Akte 
Sitzung 25. März 1960
Entstehung
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Es ist aber auch nicht zu vertreten, Steuergelder in das Wasser­werk zu stecken.

Die Bürger der Stadt müssen der Verwaltung dankbar sein, daß sie die Wassergewinnungsanlage so ausgebaut hat und so in der Stadt im vergangenen Jahr von Wassermangel nichts zu merken war. Sicher hatte in den! Jahren der Wassernot mancher einen höheren Preis ge­boten.

Namens der CDU.-Fraktion stimmt Beigeordneter Pehl zu, daß

1. das Wasserwerk in der bisherigen Form weitergeführt wird und

2. das Wassergeld auf 0,60 DM je cbm. erhöht wird.

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Stadtrat Witte legt namens der SPD-Fraktion des Stadtrates dar, daß schon vor 3 Jahren, als die Abrechnung der Wasserwerkserwei terung dem Stadtrat Vorgelegen hat, man davon sprach, ob die Höhe des Wassergeldes auf die Dauer so gehalten werden könne.

Nach § 82 Abs. 1 der GO. sollen wirtschaftliche Unternehmen nicht nur die Beträge für die Anlage selbst und den Zins- und Tilgungs­dienst abwerfen, sondern auch einen Ertrag für den Gemeindehaus­halt .

Stadtrat Witte stimmt namens seiner Fraktion zu, daß das Wassergeld zunächst auf 0,60 DM je cbm. erhöht wird und man im übrigen die Ent Wicklung der kommenden Jahre abwartet.

Leiter stimmt er namens seiner Fraktion dafür, daß das Wasserwerk nicht als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebsverordnung, sondern in der bisherigen Weise weitergeführt wird.

Stadtrat Kunkler schließt sich namens der FDP.-Fraktion seinen Vorsprechern an und stimmt einer Wassergelderhöhung um 0,10 DM je cbm zu. Ebenso plädiert auch er dafür, daß das Wasserwerk in der bisherigen Form weitergeführt wird.

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

1.) Das Wasserwerk wird in der bisherigen Form und im Rahmen des städt. Haushalts weitergeführt.

2.) Die Satzung über die Erhebung des Wassergeldes ist dahinge­hend zu ändern, daß der Kubikmeterpreis ab 1.4.1960 0,60 DM beträgt.

Punkt 3

Feststellung der vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlüsse

des Wasserwerks.

Oberinspektor Gilles gibt das Testat über die DM-Eröffnungsbilanz und zwar über die Jahresabschlüsse

vom 31.3.1949 - 31.3.1957 und vom 31.3.1957 - 31.3.1959

bekannt.

Der Stadtrat nimmt von den Tetasten Kenntnis.

Punkt 4

Bebauungsplan "Alberhöhe"

Der Bürgermeister gibt zu diesem Punkt eingehende Darlegungen und

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