und Hauptausschuß wurde der Prüfungsbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, eingehend durchberaten. Nach langen Ermittlungen ,
und Beratungen muß gesagt werden, daß es im Moment außerordentlich !
schwierig ist, endgültig Klarheit über die Kosten der Wassergewinnung I zu bekommen. So kann man sich auch noch kein abschließendes Bild über die Pumpkosten machen. Im Jahre 1958 wurde kaum gepumpt, während 1959 der größte Teil des Wassers gepumpt werden mußte.
Der zur Zeit erhobene Wasserpreis von DM 0,50 reicht zur Deckung }
der Unkosten und Leistung des Schuldendienstes nicht aus. !
Die Stadt mußte aber diese Mittel zum Ausbau der Wasserleitung auf- wenaen, denn sonst hätte sie im vergangenen Jahr auch vor einer Katastrophe gestanden. ,^j
Weiter wurde als erstes von dem Prüfungsunternehmen die Frage auf- i j
geworfen, ob das Wasserwerk künftig als Eigenbetrieb geführt werden j
soll oder nicht. Vom Prüfungsunternehmen wurde diese Frage bejaht. !
Zur Zeit wird die technische und finanzielle Leitung des Wasserwerkes von der Verwaltung mit wahrgenommen. (j
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wird auch hier die Meinung vertre^j ten, daß die Führung der Bücher in der jetzigen **orm für den Betrieb !;) ! unseres Wasserwerkes ausreichend ist.
Die weitere Frage, die nach der Überprüfung durch die Mit^elrheini- sche Treuhand GmbH, von dieser und durch den Rechnungshof aufgeworfen wurde, ist die Frage des Wasserpreises. Die Selbstkosten werden mit 0,68 DM - 0,75 DM angegeben.
Die Stadtverwaltung hat sich nicht nur selbst in der letzten Zeit immer wieder mit dem Wasserpreis befaßt, sondern auch dme Angelegenheit eingehend mit dem Finanz- und Hauptausschuß besprochen.
Die Verwaltung und der Ausschuß waren sich darüber im klaren, daß man das Ergebnis der Prüfung nicht einfach übergehen kann. Die Frage ist nur, ob man den Empfehlungen des Prüfers 100%ig folgen soll. Die Frage wurde verneint und hier spielte einmal die Bei stung der Bürger eine Rolle und zum anderen die Tatsache daß bei der Ermittlung der Selbstkosten keine absolut sicheren Werte zur Verfügung standen.
Unter Berücksichtigung des günstigen Strompreises der Kevag wurde eine neue Kalkulation aufgestellt. Danach könnte der Wasserpreis auf rd. 0,60 DM je cbm. festgesetzt werden.
Die Verwaltung möchte aber andererseits davon abraten, einen niedrigeren Wasserpreis zu beschließen, da die im § 82 GO. geforderten Mindesterträge sonst nicht zu erwarten sind.
Der Stadtrat möge deshalb beschließen über:
1. Ob das Wasserwerk in der bisherigen Form und im Rahmen des städt. Haushalts oder als selbständiger Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebsverordnung geführt werden soll.
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2. Inwieweit den Vorschlägen des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungshofes in Bezug auf die Höhe des Wassergeldes zu folgen ist.
Beigeordneter Pehl nimmt namens seiner ira^tion (CDU) zu den aufge
worfenen Fragen Stellung. „ ^ ^
Er führt u.a. aus, daß es gerade jetzt, wo alles von Preisstop spreche nicht leicht sei, von Seiten der Behörde eine Erhöhung von Gebühren vorzunehmen. Lehnen wir die Wassergelderhöhung ab, so fehlen im Etat 19 - 20.000,— DM.
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