Dieser Antrag hat dem Fin.-Haupt- und Bauausschuß in der Sitzung am 18.3.1960 zur Beratung Vorgelegen.
Da durch den noch nicht genehmigten und festgesteilten Bebauungsplan "Auf dem Oberen Wassergraben" die Bebauung festgelegt ist, bestehen von Seiten der Stadt bei Vorlage einer Bescheinigung, daß der Nachbar mit der unvorschriftsmäßigen Grenzbebauung einverstanden ist, keine Bedenken, da Be- und Entwässerung bereits in der Straße liegen.
Trotzdem muß der Bau- und Finanzausschuß dem Stadtrat empfehlen, den Bau nicht zu befürworten, da statt einer lt. Bebauungsplan vorgesehenen 2-geschossigen Bauweise eine 1V2 geschossige Bauweise geplant ist.
Da der Bebauungsplan in der vorliegenden Form noch nicht genehmigt und festgestellt ist, wird voraussichtlich der Anlieger die erforderliche Bescheinigung dem Antragsteller nicht geben.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Antrag auf Bauausnahmegenehmigung abzulehnen.
Punkt 2
Bauantrag an nicht ausgebauter Straße.
Es liegt ein Antrag des Herrn Reg. Bauoberinspektor Junior auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung seines Grundstückes auf der "Alberhöhe" vor. Über diesen Antrag wurde zum erstenmal vom Bau- und Finanzausschuß in der Sitzung am 14.1.60 beraten.
Dem Antrag konnte seinerzeit nicht stattgegeben werden, da Junior die geforderten Bescheinigungen des Kreisbauamtes wegen des unvorschriftsmäßigen Grenzabstandes zur Nachbarparzelle und die Bescheinigung des Besitzers der Nachbarparzelle, daß von diesem gegen die Errichtung des Baues in der geplanten Weise nichts einzuwenden sei, nicht beigebracht hatte.
Zwischenzeitlich hat J. mit Schreiben vom 18.3.60 der Stadtverwaltung mitgeteilt, daß er die fragliche Nachbarparzelle käuflich erworben hat.
Da sich das Bauvorhaben jetzt in den Rahmen des noch festzustellenden Bebauungsplanes "Alberhöhe" einfügt, steht der Erteilung der Ausnahmegenehmigung von Seiten der Verwaltung nichts im Wege.
Der Stadtrat beschließt einstimmig dem Antrag Junior auf Bauausnahmegenehmigung auf der "Alberhöhe" zuzustimmen.
Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung erledigt.
Der Bürgermeister teilt dem Stadtrat noch mit, daß die Einweihung des Erweiterungsbaues der Joseph Kehrein—Schule am Samstag, dem 30. 4. 1960 stattfinden wird.
Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 19,20 Uhr.

