Akte 
Sitzung 25. März 1960
Entstehung
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Dieser Antrag hat dem Fin.-Haupt- und Bauausschuß in der Sitzung am 18.3.1960 zur Beratung Vorgelegen.

Da durch den noch nicht genehmigten und festgesteilten Bebauungs­plan "Auf dem Oberen Wassergraben" die Bebauung festgelegt ist, bestehen von Seiten der Stadt bei Vorlage einer Bescheinigung, daß der Nachbar mit der unvorschriftsmäßigen Grenzbebauung ein­verstanden ist, keine Bedenken, da Be- und Entwässerung bereits in der Straße liegen.

Trotzdem muß der Bau- und Finanzausschuß dem Stadtrat empfehlen, den Bau nicht zu befürworten, da statt einer lt. Bebauungsplan vorge­sehenen 2-geschossigen Bauweise eine 1V2 geschossige Bauweise ge­plant ist.

Da der Bebauungsplan in der vorliegenden Form noch nicht genehmigt und festgestellt ist, wird voraussichtlich der Anlieger die erfor­derliche Bescheinigung dem Antragsteller nicht geben.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Antrag auf Bauausnahmege­nehmigung abzulehnen.

Punkt 2

Bauantrag an nicht ausgebauter Straße.

Es liegt ein Antrag des Herrn Reg. Bauoberinspektor Junior auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung seines Grundstückes auf der "Alberhöhe" vor. Über diesen Antrag wurde zum erstenmal vom Bau- und Finanzausschuß in der Sitzung am 14.1.60 be­raten.

Dem Antrag konnte seinerzeit nicht stattgegeben werden, da Junior die geforderten Bescheinigungen des Kreisbauamtes wegen des unvor­schriftsmäßigen Grenzabstandes zur Nachbarparzelle und die Beschei­nigung des Besitzers der Nachbarparzelle, daß von diesem gegen die Errichtung des Baues in der geplanten Weise nichts einzuwenden sei, nicht beigebracht hatte.

Zwischenzeitlich hat J. mit Schreiben vom 18.3.60 der Stadtverwal­tung mitgeteilt, daß er die fragliche Nachbarparzelle käuflich er­worben hat.

Da sich das Bauvorhaben jetzt in den Rahmen des noch festzustel­lenden Bebauungsplanes "Alberhöhe" einfügt, steht der Erteilung der Ausnahmegenehmigung von Seiten der Verwaltung nichts im Wege.

Der Stadtrat beschließt einstimmig dem Antrag Junior auf Bauaus­nahmegenehmigung auf der "Alberhöhe" zuzustimmen.

Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung erledigt.

Der Bürgermeister teilt dem Stadtrat noch mit, daß die Einweihung des Erweiterungsbaues der Joseph KehreinSchule am Samstag, dem 30. 4. 1960 stattfinden wird.

Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 19,20 Uhr.