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Aus den Reihen des Stadtrates werden keine anderen Vorschläge gemacht.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufhebung des Beschlusses über die Bildung eines Schauamtes vom 12. Juni 1959.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, folgende Herren für das
Schauamt vorzuschlagen: ^ ^
Vertreter
"Schmidt Johann, Sauertal, Müller Johann, Biergasse,
Stendebach Hermann, Hammerweg, Stendebach Willy, Hammerweg, Bahl Hans, Fürstenweg, Ahlschwede August, Bahnhof.
Mit Riesem Punkt der Tagesordnung ist die öffentliche Sitzung beendet.
Die Herren der Presse und die Zuhörer verlassen den Sitzungssaal.
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den Beschluß bekannt. Sodann schließt der Bürgermeister die öffentliche Sitzung.
II. Nichtöffentliche Sitzung.
Punkt 1
Strombezugsvertrag mit der Kevag.
Den Fraktionen ist ein Vertragsentwurf und ein Schreiben der Kevag zugegangen.
Die Kevag forderte bisher je kWh 0,27 DM. In den Jahren 1956, 57 und 58 war dieser Preis zu vertreten, da die durch Pumpen geförderte Wassermenge gering war. Ganz anders gestaltete sich die Sache im Jahre 1959, in dem mehr als V3 des Hassers durch Pumpen gefördert werden mußte.
Unt^r Hinweis auf die Höhe der Stromabnahme im vergangenen Jahr ' trat die Verwaltung an die Kevag heran, um eine Senkung des Kilowattpreises zu erreichen. So wurde am 12.1.1960 wegen der Strombezugskosten mit Herren der Kevag verhandelt.'Da die Höhe der Stromabnahme beim Wasserwerk sehr schwankend ist, muß diesen besonderen Ver hältnissen Rechnung getragen werden.
Die Stadtverwaltung hat mit der Kevag immer gut zusammengearbeitet und war sie immer sehr entgegenkommend.
Die Kevag ließ nachträglich neben dem Zonen—und Leistungstarif noch einen dritten Vertrag zugehen, nämlich den Gewerbe-, Kraft- und Lichttarif.
Nach dem 3. Tarif müßte die Stadt dann einen monatl. Grundpreis von DM 159,25 für die Pumpstation zahlen, ob gepumpt wurde oder nicht, und pro kWh. 0,10 DM. Die Kevag ist bereit bereits für 1959 nach diesem Vertrag abzurechnen und der Stadt für 1959 eine Gutschrift über DM 5.402,41 zu geben, allerdings ohne die lt. Konzessionsvertrag gewährten 10 % Rabatt.
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25a 3. 1960
12. 5.;
I960 )
29. 8.Ü 1960

