Akte 
Sitzung 04. Februar 1960
Entstehung
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Punkt 3

Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 14.800, DM

für den Wohnungsbau.

Zur Mitfinanzierung der inzwischen fertiggestellten und bezogenen 16 Wohnungen für Landesbedienstete waren in den a.o. Haushalt für das Rj. 1957 Aufbaudarlehensmittel in Höhe von insgesamt 18.700 DM eingestellt.

Es handelt sich um Mieterdarlehen, die den Berechtigten zugeteilt wurden, um sie bei eigenen Bauvorhaben zu verwenden oder einem Bau­herrn weiterzugeben.

Im vorgenannten Falle waren 5 Mieterdariehen vorgesehen. Die Ver­handlungen mit den Berechtigten wurden von der OFD Koblenz geführt und zogen sich sehr lange hin. Die Verträge konnten erst am 8. April 1959 ausgefertigt werden und zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 5 zukünftigen Mietern, sondern nur mit 4.

Die Gesamtdarlehenssumme verringerte sich durch den Ausfall des einen Mieters auf 14.800, DM.

Es standen zur Verfügung 2 Mieterdarlehen von je 3.400, DM und 2 von je 4.000, DM. Die durch den Ausfall eines Berechtigten ent­standene Finanzierungslücke wurde durch Einsparungen bei der Bau­maßnahme ausgefüllt.

Die einzelnen Darlehensbeträge werden nicht an die Berechtigten aus- gezahlt, sondern im Gesamtbetrag von 14.800, DM an die Stadt Montabaur, dem Bauherrn der Wohnungen. Die Auszahlung erfolgt durch die Kreissparkasse, der gegenüber die Stadt als Schuldner auftritt.

Da die Haushaltsplangenehmigung aus dem Jahre 1957 inzwischen ver­fallen und eine Einzelgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde nicht erteilt worden ist, muß der Darlehensbetrag noch einmal in den Nachtragshaushaltsplan für das Rj. 1959 eingestellt werden.

Die Darlehensbedingungen sind:

Auszahlung 100 %,

Zinsen 0 %,

Tilgung

Bestellung einer Grundschuld.

1

2 %,

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Es kommt zu keiner weiteren Diskussion.

Der Stadtrat wird gebeten, folgenden Beschluß zu fassen:

"Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 14.800, DM bei der Kreissparkasse Unterwesterwald in Montabaur.

Der Darlehensbetrag setzt sich aus Aufbaudarlehen (sogenannte Mie­terdarlehen) für den Wohnungsbau zusammen, die im einzelnen in der nachstehend genannten Höhe folgenden Anspruchsberechtigten vom Ausgleichsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz bewilligt worden sind.

Peter Simon 4.000, DM

Harry Kränzel 3.400, DM

Hans Mohn 4.000, DM

Herta Backes 3.400, DM.

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