Akte 
Sitzung 04. Februar 1960
Entstehung
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§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im

außerordentl. Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1959 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 348.000, DM auf 262.800, DM festgesetzt. Die neufestgesett- ten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Ausgaben verwendet:

1. Wohnungsbau 14.800, DM

Montabaur, den 4. Februar 1960

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme des Nachtragshaus- haitsplanes und der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rj. 1959.

Zu 2.

- 1

Der Bürgermeister verliest die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1959 zur Beschlußfassung.

Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur

Kreis Unterwesterwald Regierungsbezirk Montabaur

für das Rechnungsjahr 1959.

Auf Grund des § 98 in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 5. Okt.1954 (GuVBl. S. 117) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 4.2.1960, nach-dem der Entwurf vom 11.1. - 25.1.1960 widerspruchslos ausgele­gen hat, folgende Nachtrags-Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Und damit d. Gesamtbetrag des Haushaltspl._einschl^derNachtrage

erhöht um vermindert um gegenüber auf nunrneh)

festgesetzt

1

DM

DM

bisher DM

DM

15. 3. 1960

, 12. 5.j I960

ordentl. Haushalt Rahmen

Ausgaben

jaußerordentl. Haushalt Einnahmen

Ausgaben

3.015,

3.015,

16.62Q,

16.210

16.620,

16.210

18.252,

21.267

18.252,

21.267

29. 8] 196s

§ 2 entfällt § 3 entfällt § 4 entfällt

Montabaur, den 4. Februar 1960

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme des Nachtragshaus haltsplanes und der Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1959.

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