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Stadtrat Witte empfiehlt, für die Fertigstellung von Straßen und ^ " Bürgersteigen für das kommende Rj. einen größeren Betrag zur Ver- 3u.? fügung zu stellen. jilip
Im übrigen dankt er der Verwaltung und stimmt namens seiner Fraktion 9 !! dem Nachtragshaushaltsplan zu. j ij
Stadtrat Kuntermann schließt sich seinen Vorrednern an und stimmt namens seiner Fraktion der Annahme des Nachtragshaushaltsplanes zu.
Der Bürgermeister entgegnet noch auf die Diskussionsbeiträge, daß die Baustraßen sich im wesentlichen auf der Wölfchesbitz befinden und so lange noch die Lastzüge zum Neubau des Gymnasiums fahren, ein endgültiger Ausbau nicht zweckmäßig erscheine. Im übrigen gehe der Straßen- und Bürgersteigeausbau systematisch weiter.
Zu 1.
Bürgermeister Kraulich verliest die Nachtragshaushaltssatzung s
der Stadt Montabaur für das Rj. 1959 zur Beschlußfassung. jj
Nachtrags - Haushaltssatzung
der Stadt Montabaur ,
&
Kreis Unterwesterwald Regierungsbezirk Montabaur
für das Rechnungsjahr 1959.
Auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 5. Oktober 1954 (GuVBl. S.117)^ wird nach Beschluß des Stadtrates vom 4. Februar 1960, nachdem der Entwurf vom 11. 1. - 25. 1. 1960 widerspruchslos ausgelegen hat, folgende Nachtrags-Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
rLt {htm
ordentlichen Haush. ie Einnahmen
ie Ausgaben
außer or de nt 1. Haush. ie Einnahmen
ie Ausgaben
erhöht um DM
90.170
90.170
Und damit d.Gesamtbetr.d. Haushalt spl. einschl^derNachträge
vermindert um gegenüber auf nunmehr 25° 3.
bisher festgesetzt 1960J DM DM
63.600 63.600
1.380.265
1.380.265
783.100
783.100
DM
1.470.435
1.470.435
719.500
719.500
I960
§ 2 Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1959 werden nicht geändert .
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1959 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadt-Kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
29. 8 I960*
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