Stadtrat Witte fragt, ob die Mittel, auch fließen werden.
so wie sie eingesetzt sind,
Der Bürgermeister fuhrt aus, daß er auch mit dem Kreisbrandin- spekteur Ortseifen gesprochen habe, der sich ebenfalls für die Beschaffung der erforderlichen Mittel einsetze.
Auch die Fraktionssprecher der CDU und FDP plädieren für die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, um die Einsatzbereitschaft der Freiw. Feuerwehr zu erhalten bzw. noch zu erhöhen.
Da für Tanklöschfahrzeuge eine Lieferfrist von 5 — 6 Monaten besteht, so kann die Bestellung auch nicht mehr endlos hinausgeschoben werden.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, für das Etatjahr 1960 ein Tanklöschfahrzeug beschaffen zu lassen. Da die Lieferfrist 6 Monate beträgt, soll das Fahrzeug schon jetzt in Auftrag gegeben werden.
Die Mittel sind im Haushaltsplan für das Rj. 1960 bereitzusteilen.
Punkt 8
Ergänzung des Erläuterungsberichtes zum Bebauungsplan "Auf der Hohen Straße" und "Auf der Rahm".
Nach Besichtigung des Geländes "Hohe Straße" durch Herrn Prof. Offenberg wurde vom Landratsamt um Ergänzung des Erläuterungsberichtes zum Bebauungsplan "Auf der Hohen Straße" ersucht.
Die Ergänzupg wurde folgendermaßen gefordert:
"Die Gebäude sind an der Straßenfront nicht höher als H/2 ge- schossig vorzusehen. Die Oberkante Erdgeschoßfußboden muß mindestens 25 - 30 cm höher als die Straßenkrone liegen.
Der Vorgarten hat eine Breite von 3,o m und ist bis zur Stras- senhöhe aufzufüllen.
Als Einfriedigung wird an der Straßenfront ein Jägerzaun mit 0,30 m Sockel und einer Gesamthöhe von höchstens l,o m vorgeschrieben. Als Dacheindeckung ist dunkle Dacheindeckung (Schieferfarben) vorgeschrieben."
An einer kurzen Diskussion beteiligen sich alle Fraktionen.
Man spricht sich dagegen aus, ausgerechnet in diesem Bebhuungs- gebiet so strenge Maßstäbe anzulegen und sogar die Umzäunung bindend vorzuschreiben. ^ ,
Schließlich einigt man sich dahin, einen Jägerzaun oder eine lebende
Hecke vorzuschreiben.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan "Auf der Hohen Straße" und "Auf der Rahm wie folgt zu
" Die^Gebäude sind an der Straßenfront nicht höher als 1V2 geschos-
Die Oberkante^Erdgeschoßfußboden muß mindestens 25 - 30 cm hoher als die Straßenkrone liegen. ,3
Der Vorgarten hat eine Breite von 3,o m und ist bis zur Straßen
höhe aufzufüllen. mi +
Als Finfriedienne: wird an der Straßenfront ein Jagerzaun m 0 % ^dkMer ein. lebende Heeke mit einer Gesamthöh. von
höchstens 1 m vorgeschrieben. , . , , vor-
Als Dacheindeckung ist dunkle Dacheindeckung (achieferf r J
geschrieben."

