Land 50 %
Forstverwaltung
Rücklage
Kreisverwaltung
Stadt
Sa.
29.500,— DM 7.000,— DM 10.000,— DM 5.000,— DM 7.500,— DM
= 59.000,— DM
'' Punkt 6
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Beschluß über Wegeeinziehung.
Me Feldwegparzelle Flur 36, Nr. 59/6087 soll eingezogen werden.
Die Parzelle liegt zwischen der städt. Parzelle 66/5335 und der bahneigenen Parzelle 5323/2 und mündet auf den Weg, der vom soge- nannten "Armhauser-Bildchen", vorbei am Lagerplatz des Sägewerkes Quirmbach auf die alte Bodener Straße führt. Der Feldweg ist durch die Eisenbahnlinie Montabaur - Limburg vom Gemarkungsteil getrennt und seit Jahrzehnten tot.
Die städt. Nachbarparzelle 66/5335 soll verkauft werden. Bei dieser Gelegenheit wird es für zweckmäßig gehalten, den oben genannten Feldwegteil mit zu verkaufen.
Die Fraktionen erheben gegen die Wegeeinziehung keinen Einspruch.
Es handelt sich ja auch nicht mehr um einen öffentlichen Feldweg.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat beschließt die Einziehung der Feldwegparzelle 59/6087 in der Gemarkung Montabaur Flur 36, da der Feldweg für den Öffentl. Verkehr wertlos geworden ist."
Punkt 7
Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiw. Feuerwehr.
Der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur war es bisher nicht möglich, bei Bränden, die in größerer Entfernung von einer Wasserstelle waren, sofort wirkungsvoll einzugreifen. Das jetzige Feuerwehrfahrzeug enthält 400 Liter Wasser und das ist zur Löschung eines Brandes nicht viel. Es wäre daher erforderlich, für diesen Zweck ein Fahrzeug zu beschaffen, das an der Brandstelle angekommen, sofort als Löschfahrzeug einsatzfähig ist.
Der Bürgermeister erwähnt lobend den immer prompten Einsatz der Freiw. Feuerwehr, die zu jeder Tages— und Nachtzeit in kürzester Frist zur Stelle ist. Das schnelle Eingreifen der Montabaurer Wehr wird auch von auswärtigen Bürgermeistern immer wieder lobend und dankend hervorgehoben.
Das jetzt noch in Betrieb befindliche Feuerwehrfahrzeug entspricht aber nicht mehr den neuzeitlichen Forderungen. Um die Wehr jederzeit so einsatzbereit zu halten, muß ein neues Fahrzeug, das auch mit einem Schaumlöscher ausgestattet ist, angeschafft werden.
Das zu beschaffende Feuerwehrfahrzeug wird auf ca. 59.000,— DM kommen. Dieser Betrag steht im Augenblick zwar nicht zur Verfügung, aber da jetzt der Antrag beim Land gestellt werden muß, muß sich der Rat bereit erklären, ein neues Feuerwehrfahrzeug zu kaufen.
Die Finanzierung ist wie folgt gedacht.
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