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diese Angelegenheit ggf. in einem Verwaltungsstreitverfahren entscheiden laßt.
Der Bürgermeister stellt die Angelegenheit zur Diskussion.
Stadtrat Rothbrust erklärt namens der CDU-Fraktion des Stadtrates, daß die Fraktion den Standpunkt der Verwaltung teile und bittet entsprechende Schritte zu unternehmen. *
Stadtrat Witte gibt sodann namens der SPD. -Fraktion eingehende Darlegungen. Er geißelt die Handlungsweise der Regierung, die hier ein Gesetz zum Zuge kommen lassen will, das noch nicht in Kraft getreten ist, bzw. erst am 1.4.1960 in Kraft treten soll.
So lange hat man die Angelegenheit ruhen lassen, bis das Gesetz wenigstens verabschiedet war.
In diesem Zusammenhang erwähnt Stadtrat Witte auch die verzögerte Fertigstellung des Gymnasiums. So zügig wie erst die Bauarbeiten begannen, so ist jetzt kein Fortgang mehr zu sehen. Aber auch hier sei es so, daß ab April 1960 der Kreis 50 % der Fertigstellungskosten zahlen müsse. Es ist daher verständlich von Seiten des Landes,gesehen, daß die Fertigstellung hinausgezogen wird. Da die Stadt eine hohe Kreisumlage zahlt, wird sie auch wieder an diesen Kosten erheblich beteiligt sein.
Stadtrat Witte empfiehlt auch namens seiner Fraktion, daß man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen soll.
Stadtrat Rätz (FDP) schließt sich namens seiner Fraktion seinen Vorrednern an.
Der Bürgermeister betont noch einmal ausdrücklich, daß wohl niemand im Stadtrat gegen das Gymnasium sei, sondern lediglich, daß man die Stadt zu ungerechtfertigten Leistungen heranziehen will. Immerhin sind die 10.000 qm, die die Stadt freiwillig zur Verfügung gestellt hat, wertvolles^ ({Gelände.
Stadtrat Witte bittet (ne^Verwaltung, den Fraktionen des Landtages Abschrift des Ablehnungsschreibens mit Begründung zugehen zu lassen.
Der Stadtrat faßt sodann einstimmig folgenden Beschluß:
"Die Forderung der Landesregierung an die Stadt Montabaur, das Gelände für den Sportplatz für das neue Gymnasium zu beschaffen, es kostenlos dem Land zu übereignen und die Erschließungskosten zu übernehmen, lehnt der Stadtrat ab.
Der Stadtrat ist der Ansicht, daß die Planungen für den Sportplatz zur Gesamtplanung für den Neubau des Gymnasiums gehören und m den Bauentwurf ein^ezogen werden mußten.
Der Stadtrat glaubt, daß man die Stadt Montabaur heute nicht unter Berufung auf ein Gesetz, das erst am 1.4.1960 m Kraft tritt, für Versäumnisse der staatl. Bauplanung aus dem Jahre 1956 verantwortlich machen kann.
In dieser Auffassung wird der Stadtrat noch bestärkt, da die Stadt Montabaur den Bauplatz für das Gymnasium schon zu einer Zeit freiwillig unentgeltlich zur Verfügung d s
Gesetz über die öffentlichen höheren Schulen der Öffentlich
keit noch nicht bekannt war."
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