Punkt 3
Beschluß über Kostenspaltung der Anliegerkosten in der Hermann- straße gern. § 8 der AnliegerSatzung.
Der Bürgermeister erteilt Oberinspektor Gilles das Wort zur Berichterstattung.
Die Hermannstraße im Bebauungsgebiet "Wölfchesbitz" ist inzwischen in ihrem 1. Bauabschnitt - Erstellung des Unterbaues - fertiggestellt. Sodann gibt Oberinspektor Gilles den § 8 der Anliegersatzung im Wortlaut bekannt. ^
Der Stadtrat hat zu beschließen, ob die Anliegerkosten erst nach restloser Fertigstellung einer Straße oder nach Fertigstellung eines Bauabschnittes erhoben werden sollen.
Die Verwaltung bittet, gern. § 8 der Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Montabaur vom 10. März 1956 zu beschließen, daß die Kosten der einzelnen Einrichtungen jeweils nach ihrer Fertigstellung als Anliegerbeiträge gesondert erhoben werden können.
Es kommt zu keiner weiteren Diskussion und es erheben sich keine Gegenstimmen gegen den Verwaltungsvorschlag.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Gern. § 8 der Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Montabaur vom 10.3.1956 wird beschlossen, daß für die Erhebung der Anliegerbeiträge in der im Bau befindlichen Hermann- straße eine Kostenspaltung vorgenommen wird, die die Stadtverwaltung berechtigt, die Kosten des Unterbaues der Straße, der Kanalisation, der Straßenbeleuchtung, des Oberbaues der Straße und der Bürgersteige jeweils nach Fertigstellung der einzelnen Einrichtungen gesondert als Aniiegerbeitrag zu erheben."
Punkt 4
Genehmigung zur Aufnahme und Weitergabe eines Darlehens von 48.000,— DM zum Bau von 24 Wohnungen für SBZ.-Flüchtlinge.
Die Heimstätte Rheinland—Pfalz baut an der Eschelbacherstraße weitere 24 Wohnungen für SBZ.-Flüchtlinge. Zur Spitzenfinanzierung soll ein Darlehen von 48.000,— DM aufgenommen und an die Heimstätte Rheinland-Pfalz zu den Aufnahmebedingungen weitergegeben
werden.
Der Darlehensbetrag ist im a.o. Teil des Haushaltsplanes für das Rj. 1959 eingestellt.
Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde der Stadtrat
richtet. Es muß heute nur noch der formelle Beschluß gefaßt wer-
Es"kommt zu keiner weiteren Diskussion. Oberinspektor Gilles verliest den zu fassenden Beschluß. Er lautet:
"Der Stadtrat der Stadt Montabaur beschließtzumBauv.n24 Wohnungen für SBZ.-Flüchtlinge durcn die ^ zu
die Aufnahme eines Landesdarlehens m Hohe von 48.000,— DM zu
folgenden Bedingungen:

