Akte 
Sitzung 12. Juni 1959
Entstehung
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einstimmig

Der Stadtrat faßt

"Die Löschung der auf zugunsten der Stadt Montabaur

Vermessung und notariellem

folgenden Beschluß:

dem Grundstück Parzelle 40/5023 bzw. 65/1 eingetragenen Belastung kann nach erfolgen."

Vertrag

Punkt 6

Abänderung von Bebauungsplänen, a) Peterstor:

Die Firma Müller & Nick beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur 1 Flurstück 212/34 eine Lagerhalle zu errichten.

Laut Bebauungsplan war für diese Parzelle ein Wohnhaus vorgesehen. Beide zu bauen ist nicht möglich, da die Parzelle dann überbaut würde

Herr Nick muß sich verpflichten, den für den evtl. Ausbau der Pähler straße erforderlichen Geländestreifen nach den Bestimmungen des Auf­baugesetzes von Rheinland-Pfalz abzugeben. Hierzu ist Herr Nick be­reit.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Peterstor" so abzu- ! ändern, daß die erste Bauparzelle aus dem Bebauungsplan herausgenom­men wird. Herr Nick läßt im Grundbuch folgende dingliche Belastung eintragen.

Eigentümer

Der Unterzeichnete Kaufmann Josef Nick in Montabaur ist des hier eingetragenen Grundstücks Flur 1, Parz. 212/34.

Er verpflichtet sich für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigen­tum dieser Parzelle, der Stadtgemeinde Montabaur den für den Aus­bau der Pählerstraße erforderlichen Geländestreifen im Bedarfsfäl­le abzugeben.

Die Abgabe dieses Geländestreifens hat zu erfolgen nac^ den Bestim­mungen des Aufbaugesetzes von Rheinland-Pfalz vom 1. August 1949. Zur Sicherung dieser Verpflichtung bewilligt und beantragt der Eigentümer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadtgemeinde Montabaur."

b) "Wassergraben" - Jahnstraße -

Der südliche Gehweg in der Jahnstraße weist im Bebauungsplan eine Breite von 0,70 m auf. Da er in dieser Breite keinen Schutz für Fußgänger bietet, soll er durch Hinzunahme von Vorgartengelande auf

mindestens 1,50 m verbreitert werden. .

Man war seinerzeit davon ausgegangen, daß der Burgersteig in rei en Wohngebieten nicht so breit zu sein brauchte. Da aber u.a. auch alle Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, evtl. Kabel ^ den u gersteig verlegt werden müssen, erscheint die Verbreiterung unum­gänglich.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der am 9 3 1952 festgestellte Bebauungsplan "Auf dem oberen Wasser­graben" wird in der Form abgeändert, daß der südliche Bürgersteig in der JaZstraße Lf Kosten der Vorgärten eine Mindestzeit, von

1,50 m erhält."

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