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Der Stadtrat wird gebeten, folgenden Beschluß zu fassen:
Berichtes des Rechnungs-Prüfungsausschusses, des mündlichen Berichtes der Verwaltung und der Stellungnahme des Bürgermeisters, wird dem Bürgermeister für die Jahresrechnuns 1957 Entlastung gemäß § 110 der GO. erteilt.
Den in der Jahresrechnung ausgewiesenen und vom Prüfungsausschuß auf ihre Notwendigkeit geprüften Überschreitungen wird - soweit das nicht schon durch besondere Beschlüsse geschehen ist — hiermit nachträglich zugestimmt."
Den vorstehenden Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.
Stadtrat Witte bittet um das Wort zur Geschäftsordnung.
Er führt aus, daß der Einhelligkeit halber bei der Abstimmung bei Zustimmung und Endhaltung das Handzeichen zu geben ist.
Beigeordneter Fehl erwidert hierauf, daß die Abstimmung in der hier geübten Form schon immer so gehalten werde und kein Grund vorliege, sie zu ändern.
Vor geraumer Zeit wurde ein Ausschuß zur Überprüfung der Geschäftsordnung gebildet, der bis zur Stunde noch nicht in Tätigkeit getreten ist. Auch die Art der Abstimmung ist dann in der Geschäftsordnung neu festzulegen.
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Punkt 4
Bericht über die Ordnungsprüfung durch den Rechnungshof vom 7.10.1958
Der Rechnungshof hat eine etwa dreiwöchentliche Prüfung, die am 18.8.1958 begann, durchgeführt.
Der Prüfungsbericht enthält eine ganze Menge Beanstandungen, die aber a^le nicht von großer Bedeutung sind.
Oberinspektor Gilles gibt einen Teil der Beanstandungen bekannt.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat sich eingehend mit dem Prüfungsbericht befaßt.
Der Bürgermeister führt noch aus, daß an sich solche Prüfungen für den Leiter einer Verwaltung angenehm und beruhigend seien.
Was er nur diesmal vermißt habe, sei eine Schlumbesprechung gewesen,^ in der der prüfende Beamte Hinweise gegeben hätte, was besser zu machen sei und wie man das eine oder andere Mängel abstellen könne.
Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen zum Prüfungsbericht Kenntnis.
7'. 8,'j 1959,
12.Ü.\ , 1959 )
7.ir
959
4. 2.) 196Q
Punkt 5
Löschung einer dinglichen Belastung
auf einem Privatgrundstück.
Nachdem der Aushau der Blgendorferstraße erlang dem Grundstuck Wirth erledigt ist und die Abtretung eines Teiles des Grundstücks im Sinne der zwischen Vertretern der Stadt ""d der Polizei einer seits und dem Besitzer Wirth andererseits getroffenen Vereinbarunen v.rgenommen wurde, steht einer Aufhebung der auf dem Grundstuck betr, Abtretung an die Stadt liegenden Belastung nichts mehr im .e„e.
Stadtrat Witte fragt an, ob das Gelände vermessen und übertragen sei. Er wird beschieden, daß das noch nicht erfoj-^t se .
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29 . 1960
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