Akte 
Sitzung 12. Juni 1959
Entstehung
Einzelbild herunterladen

t z u n g

H a u s h a 1 t s s a

i r !9

des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1959.

Auf Grund des § 93 in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 5.10.1954 wird für das Rj. 1959 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 12. 6. 1959 folgende Haus­halt ssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1959 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 16.620, DM in den Ausgaben auf 16.620, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 18.252, DM

in den Ausgaben auf 18.252, DM les^ges^zt.

§ 2 Kassenkreditc werden nicht beansprucht.

§ 3 Darlehen zur Bestreitung des außerordentlichen Haushalts sind nicht erforderlich.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme des Haushaltspläne und der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rj.

1959 in der vorgetragenen Form

Weitere Anfragen oder Anträge werden nicht mehr eingebracht. Der Bürgermeister schließt um 18,45 Uhr die Sitzung.

29.',83 ' 1960 %

196 !