Akte 
Sitzung 12. Juni 1959
Entstehung
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6 c ^Bebauungsplan "Im Hahn".

Durch den Ausbau der Kreuzung Alleestraße und der Straße nach Allmannshausen wird entgegen dem vom Stadtrat bereits genehmigten Bebauungsplan "Im Hahn" eine Abänderung notwendig.

Das Straßenbauamt Diez bittet, die Zufahrt von der Allmannshauser straße auf die B 49 (Alleestraße) derart zu ändern, indem 2 Ver­kehrsinseln erstellt werden.

Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den in der Sitzung vom 4.11.58 genehmigten Bebauungsplan "Im Hahn" in der von der Straßenbauverwal­tung Diez vorgeschlagencn Form zu ändern.

Punkt 7

Nachträgliche Genehmigung der Überbauung einer städt. Grundstücks­parzelle.

Die Einmessung des Wohn- und Gasthauses Wilhelm Kost, Montabaur, Sauertalstraße 10, Grundbuch Band 18, Flur 20, Flurstück 5340, hat ergeben, daß das Gelände an der rechten hinteren Hausecke mit 0,15 m

auf dem städt. Mühlgraben, Flurstück 57/19 überbaut ist. ? ^

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An dieser Tatsache ist nun nichts mehr zu ändern. Die Stadt muß sich -.939 nur sichern, daß aus dieser Überbauung keine Regreßansprüche an sie1 -

gestellt werden können. 12 '11

Der Stadtrat erhebt keinen Einspruch und faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der ßtadtrat gestattet nachträglich die Überbauung der städt. Grund­stücksparzelle in der Flur 20, Flurstück 57/19 unter der Voraus­setzung, daß durch grundbuchamtliche Eintragung eine Haftung der Stadt ausgeschlossen wird für Schädep, die bei einer späteren Ver­rohrung des Bachbettes auf dem überbauten Teil entstehen bzw. auf die Überbauung zurückzuführen sind."

Punkt 8

Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan una die haus haltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 19a9.

Der Bürgermeister erteilt Herrn Oberinspektor Gilles das Berichterstattung. Oberinspektor Gilles gibt eingenende gen zum Haushaltsplan.

Wort zur Erläuterun-

Der Haushaltsplan wurde am Hospitalfonds beraten, am

15.5.59 im Verwaltungsausschuß des 19.5.59 lag er dem Finanz- und Hausaus­

schuß vor.

Der Bürgermeister verliest

die Haushaltssatzung zur Beschlußfas­

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