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Wenn auch viel von Verwaltungsreform gesprochen wurde, so muß man leider sagen, daß die Arbeit immer komplizierter wird. Auf die Dauer wird wohl auch die Stadtverwaltung nicht umhin kommen, wieder einen städt. Polizeibeamten einzustellen. Was den Finanzausgleich anbetrifft, so erfüllt er bei weitem nicht die Erwartungen der Gemeinden.
Abschließend stimmt Stadtrat Witte namens der SPD-Fraktion dem Haushaltsplan in der vorliegenden Form zu.
Stadtrat Kunkler führt namens der FDP-Fraktion aus, daß wohl alle Fragen hinreichend erörtert worden seien. An sich zum Etat selbst habe er nur noch 2 Fragen.
1. Wie wirken sich die Holzpreise auf den angesetzten Betrag aus?
2. Bedeutet der Zuschuß des Landes für den Volksschulerweiterungsbau in Höhe von 2C0.0C0,— DM die Endsumme oder ist hier noch ein Betrag zu erwarten?
Im übrigen stimmt er namens seiner Fraktion dem Haushaltsplan in der vorgelegten Form zu.
Bürgermeister Kraulich dankt den einzelnen Fraktionssprechern für die Darlegungen und geht noch kurz auf die Fragen ein.
Der Bürgermeister führt unter anderem aus, daß die Stadt selbstverständlich an der Beseitigung der Elendswohnungen interessiert sei. Der Vorschlag der Verwaltung, diese Häuser an die Eigendorfer- straße zu stellen, wird von der Aufsichtsbehörde nicht akzeptiert werden. Am 2.6. wird mit Herrn Prof. Offenberg und Dr. Mühlhopt der Wirtschaftsplan besprochen werden. Bei dieser Gelegenheit kommt auch der Bau von Einfachstwohnungen zur Sprache.
Was die Verwendung der Mittel zur Erhaltung der bestehenden Strassen anbelangt, so schlägt der Bürgermeister vor, hier eine Besichtigung mit dem Bauausschuß vorzunehmen, der dann entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Die Holzpreise steilen sich verhältnismäßig gut und haben wir unser Holz teils sehr gut verkauft. Trotzdem wird der in Einnahme gestellte Betrag nicht ganz hereinkommen. Aus diesem Grunde wurde eine größere Maßnahme im Kulturplan abgestopt. Es handelt sich um die Läuterungsarbeiten im Distrikt "Hirschkopf".
Was den Zuschuß für den Volksschulerweiterungsbau vom Land anbetrifft, so wurden bisher nur 150.0G0,— DM bewilligt. Aber bei Nachweisung der Höhe der bis jetzt entstandenen Kosten hofft die Verwaltung, doch noch mehr zu erhalten. Weiter hofft die Verwaltung noch auf einen Zuschuß für die Einrichtung.
Weitere Wortmeldungen zum Haushaltsplan ^erfolgen nicht.
Der Bürgermeister verliest die Haushaltssatzung zur Beschlußfassung.
Haushaltssatzung.
Auf Grund der §§ 93 ff. der Gemeinde Ordnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 5.IC. 1954 (GVB1. S. 117) wird für das Rechnungsjahr 1959 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 21. 5. 1959 folgende Haushaltssatzung erlassen:

