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§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1959 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 1.380.265,— DM
in den Ausgaben auf 1.380.265,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 783.100,— DM
in den Ausgaben auf 783.100,— DM
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie fol^t festgesetzt: °
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.
b) für Grundstücke (B) HebesatS 220 v.H.
festgesetzt.
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) Zweigstellensteuer
c) nach der Lohnsumme
d) Gewerbemindeststeuer jährlich
Hebesatz 270 v.H. Hebesatz3351 v.H. Hebesatz 300 v.H.
12,-- DM
3. Hundesteuer jährlich für den 1. Hund 36,— DM
2. Hund 60,— DM
3. Hund 90,— DM.
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,— DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind 0 DM Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 348.000,— DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Volksschulerweiterungsbau 200.000,-- DM
2. Wohnungsbau 148.000, DM
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rj. 1959 m der vorliegenden P'orm.
Der dem Haushaltsplan für das Rj. 1959 beigefügte Stellenplan wird einstimmig vom Stadtrat genehmigt.
Der Stadtrat ist einstimmig mit einem Kassenkredit in Höhe von 200.000,_ DM zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse
einverstanden.
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