Akte 
Sitzung 04. November 1958
Entstehung
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]Bs kommt zu keiner weiteren Aussprache und es erklären sich die ein­zelnen Fraktionen mit der Bewährung des Zuschusses einverstanden!

'Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Zur eines Pkw..r die Krankenschwester der Kranken-

pfleges Nation Montabaur wird der kath. Kirchengemeinde ein Zuschuß von 500, DH bewilligt. Er ist im Nachtragshaushalt 1958 einzuset­zen.

Punkt 5

Abänderung des Bebauungsplanes "Im Hahn".

[Durch die zum Teil bereits fertiggestellte und weiter für die Zukunft [geplante Verronrung des Stadtbaches im Bereich des Bebauungsgebietes "Im Hahn" wurden entgegen den früheren Planungen völlig veränderte Voraussetzungen geschaffen. Die im Bebauungsplan eingezeichnete Straße A kann nach Fertigstellung der Verrorhung in Wegfall kommen.

[Das Bebauungsgebiet wird bis an die Alleestraße herangezogen.

Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Abänderung des Bebauungsplanes '"Im Hahn" mit Fortfall der Straße A.

Punkt 6

Der Bürgermeister gibt den Wortlaut des am 30.10.58 vom Gewerbe- und Bürgerverein telefonisch gestellten Antrages bekannt und. stellt ihn zur Aussprache.

Stadtrat Decker bittet, vor Beratung dieses Punktes erst zu beschlies- sen, daß er noch auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, Punkt 6, Antrag des Gewerbe- und Bürgervereins vom 30.10.58, auf die Tagesordnung zu setzen.

Bürgermeister Kraulich gibt den Antrag noch einmal im Wortlaut be­kannt. Er lautet:

1. ) Es ist beabsichtigt, für die Installierung der Weihnachtsbeleuch­

tung ein besonderes Kabel von 1.000,Meter zu beschaffen. An den Kosten dieses Kabels soll sich die Stadt mit 500, DH durch einen einmaligen Zuschuß beteiligen.

2. ) Die entstehenden Stromkosten für die Werbebeleuchtung in der

Zeit vom 10.12. - 31.12.1958 in Höhe von ca. 200, DM soll all­jährlich die Stadt übernehmen.

Der Antrag wurde telefon. von Herrn A. Müller, Bahnhofstr. gestellt. Die Verwaltung empfiehlt folgendes:

1. ) Zu der Beschaffung des Kabels zahlt die Stadt einen Zuschuß von

DM 500, . Der Nachweis der Beschaffung ist durch Vorlage der Rechnung zu erbringen. Im Falle der Einstellung der ^ ^ ^

oder Verkauf des Kabels ist ein prozentualer Betrag tungspreises an die Stadt zurückzuzahlen.

2. ) Die entstehenden Stromkosten werden zu 50 % von der Stadt über­

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