]Bs kommt zu keiner weiteren Aussprache und es erklären sich die einzelnen Fraktionen mit der Bewährung des Zuschusses einverstanden!
'Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Zur eines Pkw. fü.r die Krankenschwester der Kranken-
pfleges Nation Montabaur wird der kath. Kirchengemeinde ein Zuschuß von 500,— DH bewilligt. Er ist im Nachtragshaushalt 1958 einzusetzen.
Punkt 5
Abänderung des Bebauungsplanes "Im Hahn".
[Durch die zum Teil bereits fertiggestellte und weiter für die Zukunft [geplante Verronrung des Stadtbaches im Bereich des Bebauungsgebietes "Im Hahn" wurden entgegen den früheren Planungen völlig veränderte Voraussetzungen geschaffen. Die im Bebauungsplan eingezeichnete Straße A kann nach Fertigstellung der Verrorhung in Wegfall kommen.
[Das Bebauungsgebiet wird bis an die Alleestraße herangezogen.
Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Abänderung des Bebauungsplanes '"Im Hahn" mit Fortfall der Straße A.
Punkt 6
Der Bürgermeister gibt den Wortlaut des am 30.10.58 vom Gewerbe- und Bürgerverein telefonisch gestellten Antrages bekannt und. stellt ihn zur Aussprache.
Stadtrat Decker bittet, vor Beratung dieses Punktes erst zu beschlies- sen, daß er noch auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, Punkt 6, Antrag des Gewerbe- und Bürgervereins vom 30.10.58, auf die Tagesordnung zu setzen.
Bürgermeister Kraulich gibt den Antrag noch einmal im Wortlaut bekannt. Er lautet:
1. ) Es ist beabsichtigt, für die Installierung der Weihnachtsbeleuch
tung ein besonderes Kabel von 1.000,Meter zu beschaffen. An den Kosten dieses Kabels soll sich die Stadt mit 500,— DH durch einen einmaligen Zuschuß beteiligen.
2. ) Die entstehenden Stromkosten für die Werbebeleuchtung in der
Zeit vom 10.12. - 31.12.1958 in Höhe von ca. 200,— DM soll alljährlich die Stadt übernehmen.
Der Antrag wurde telefon. von Herrn A. Müller, Bahnhofstr. gestellt. Die Verwaltung empfiehlt folgendes:
1. ) Zu der Beschaffung des Kabels zahlt die Stadt einen Zuschuß von
DM 500, — . Der Nachweis der Beschaffung ist durch Vorlage der Rechnung zu erbringen. Im Falle der Einstellung der ^ ^ ^
oder Verkauf des Kabels ist ein prozentualer Betrag tungspreises an die Stadt zurückzuzahlen.
2. ) Die entstehenden Stromkosten werden zu 50 % von der Stadt über
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