§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungs— 14 *^ jahr zur Aufrechberhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in 1958
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000,_Ri festge-
setzt. Ü ^
In diesem Höchstbetrag sind 0 DM Kassenkredite enthalten, die auf i^g' Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurück- —^
gezahlt sind. 23 ^ ;
§ 4 Der Gesamtbetrag,der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben
des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf i
696.000,— DM festgesetzt. }
Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet wer4#i * den: *
1 . Volksschulerweiterungsbau
2. Wohnungsbau
3. Wasserläufe und Wasserbau
200.000,— DM 186.000,— DM 10.000,— DM
( 30 . 4 .{1QHQ
7. iS?.
4 . Wasserwerk, Tilgung eines inneren Darlehens 300.000,— DM der Stadt Montabaur
Montabaur, den 7. Juni 1958
Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Haushaltsplan für das Rj. 1958 und die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur an
zunehmen .
Punkt 2
Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1 958.
Der Bürgermeister gibt die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes des Hospitalfonds bekannt.
Wesentliche Veränderungen auf der Einnahmeseite gegenüber dem Vorjahr sind nicht zu verzeichnen. Die Einnahmen des Almosenfonds erscheinen in diesem Jahr erstmals mit im Etat des Hospitalfonds. Die Ausgabenseite weist im wesentlichen Ausgaben auf, die durch Neuanschaffung und Neuherrichtung des Hospitalgebäudes entstehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde im Finanz- und Hauptausschuß sowie im Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds durchberaten. Beide
Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat die Annahme des Haushaltsplanes für das Rj. 1958.
Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.
Der Bürgermeister verliest die Haushaltssatzung zur Beschlußfassung
Haushaltssatzung
des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1958 ^ jj
Auf Grund des § 93 in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für Rheinland—Pfalz in der Fassung vom 5*10.1954 wird für das Rechnungs- 10 .
jahr 1958 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 6. Juni 1958 folgende 195 ,
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1958 wird im -hl.
ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan-^ ^
in den Einnahmen auf 17.360,— DM in den Einnahmen auf 167,— DM in den Ausgaben auf 17.360,— DM in den Ausgaben auf 167,— DM
festgesetzt.

