Akte 
Sitzung 06. Juni 1958
Entstehung
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Der Bürgermeister gibt sodann die Ansätze aus dem ao. Etat bekannt.

Der Haushaltsplan wurde im Finanz- und Hauptausschuß durchberaten.

Der Finanz- und Hauptausschuß hat die Annahme des Haushaltsplanes für das Rj. 1958 in der vorliegenden Form empfohlen.

Der Bürgermeister stellt dann den Etat zur Aussprache.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Beigeordneter Behl, erklärt, daß von seiner Fraktion keine Abänderungsvorschläge gemacht würden. Zu dem Schulneubau bemerkt er noch, daß bereits im vergangenen Jahr al­len Anwesenden die Notwendigkeit des Neubaues klar, jedoch seine Fi­nanzierung vollkommen unklar gewesen sei. Nunmehr seien aber die Vor­arbeiten bereits vollendet und die Finanzierung schon gesichert. Das sei ohne Zweifel das Verdienst des Bürgermeisters. Hierfür wolle er ihm den Dank seiner Fraktion zum Ausdruck bringen, wie er gleichzei­tig der ganzen Verwaltung für die mit der Aufstellung des Haushalts­planes geleistete Arbeit danke. Seine Fraktion nehme den Haushalts­plan in der vorgelegten Form an.

Das Mitglied des Stadtrates Intra erklärte namens der Fraktion der SPD, daß er sich den Worten des Vorredners anschließe und den Etat billige.

Das Mitglied des Stadtrates Kuntermann gab für die FDP-Fraktion die gleiche Erklärung ab.

Der Bürgermeister verliest sodann die Haushaltssatzung zur Beschluß­fassung.

Haushaltssatzung.

Auf Grund der §§<.,93 ff- der Gemeindecrdnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 5.10.1954 (GVB1. S. 117) wird für das Rechnungsjahr 1958 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 6 . Juni 1958 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1958 wird im

ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 1.538.487 DM ^ den Einnahmen auf 1.018.000 in den Ausgaben auf 1.619-068 DM in den Ausgaben auf 1.018.000

festgesetzt. '

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für je­des Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt fest­gesetzt :

1. Grundsteuer:

a) für land- u. forstwirtschaftl. Betriebe (A) Hebesatz 200 v.l

b) für Grundstücke (B)

4.1 19$; 14. 1958

5.12. 1958

-k'

19^9

^959

23. ^ 1959

J30. 4.' ,jl959

i 1959)

,V.l^

Hebesatz 220 v.]

lii!

4. 2. 196Q

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Zweigstellensteuer

c) nach der Lohnsumme

d) Gewerbemindeststeuer jährlich

Hundesteuer jährlich für den 1. Hund

2. Hund

3. Hund

Hebesatz 270

M 8.

Hebesatz 351 v.H. Hebesatz 300 v.H. 195 g ^ 12 , 18

3 .

36, " 60, " 90, "

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