Der Bürgermeister gibt sodann die Ansätze aus dem ao. Etat bekannt.
Der Haushaltsplan wurde im Finanz- und Hauptausschuß durchberaten.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat die Annahme des Haushaltsplanes für das Rj. 1958 in der vorliegenden Form empfohlen.
Der Bürgermeister stellt dann den Etat zur Aussprache.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Beigeordneter Behl, erklärt, daß von seiner Fraktion keine Abänderungsvorschläge gemacht würden. Zu dem Schulneubau bemerkt er noch, daß bereits im vergangenen Jahr allen Anwesenden die Notwendigkeit des Neubaues klar, jedoch seine Finanzierung vollkommen unklar gewesen sei. Nunmehr seien aber die Vorarbeiten bereits vollendet und die Finanzierung schon gesichert. Das sei ohne Zweifel das Verdienst des Bürgermeisters. Hierfür wolle er ihm den Dank seiner Fraktion zum Ausdruck bringen, wie er gleichzeitig der ganzen Verwaltung für die mit der Aufstellung des Haushaltsplanes geleistete Arbeit danke. Seine Fraktion nehme den Haushaltsplan in der vorgelegten Form an.
Das Mitglied des Stadtrates Intra erklärte namens der Fraktion der SPD, daß er sich den Worten des Vorredners anschließe und den Etat billige.
Das Mitglied des Stadtrates Kuntermann gab für die FDP-Fraktion die gleiche Erklärung ab.
Der Bürgermeister verliest sodann die Haushaltssatzung zur Beschlußfassung.
Haushaltssatzung.
Auf Grund der §§<.,93 ff- der Gemeindecrdnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 5.10.1954 (GVB1. S. 117) wird für das Rechnungsjahr 1958 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 6 . Juni 1958 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1958 wird im
ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 1.538.487 DM ^ den Einnahmen auf 1.018.000 in den Ausgaben auf 1.619-068 DM in den Ausgaben auf 1.018.000
festgesetzt. '
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt :
1. Grundsteuer:
a) für land- u. forstwirtschaftl. Betriebe (A) Hebesatz 200 v.l
b) für Grundstücke (B)
4.1 19$; 14. 1958
5.12. 1958
-k'
19^9
^959
23. ^ 1959
J30. 4.' ,jl959
i 1959)
,V.l^
Hebesatz 220 v.]
lii!
4. 2. 196Q
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) Zweigstellensteuer
c) nach der Lohnsumme
d) Gewerbemindeststeuer jährlich
Hundesteuer jährlich für den 1. Hund
2. Hund
3. Hund
Hebesatz 270
M 8.
Hebesatz 351 v.H. Hebesatz 300 v.H. 195 g ^ 12 ,— 18
3 .
36,— " 60,— " 90,— "
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