Akte 
Sitzung 10. Januar 1958
Entstehung
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Wenn Herr Intra nun Beanstandungen machte, so sind diese doch wieder- ^oßere Auftragsvergebungen gehen immer durch die Kommissionen und da sei er der letzte, der nicht darauf bedacht sei, hiesige Gewer­betreibende nach Möglichkeit zn berücksichtigen. Es bliebe also nur noch das Fahrtenbuch.

Wir haben in den letzten Jahren der Verwaltung das Vertrauen entgegen­gebracht, das eine gedeihliche Arbeit möglich machte. Wir haben bisher der Verwaltung getraut, wenn das nicht mehr der Fall ist, dann können wir einpac^en. Soviel Vertrauen sollt er; wir wirklich der Verwaltung schenken bei ca. 7.000 gefahrenen Kilometern, von denen ein großer Teil für das Wasserwerk gefahren wurde. Wir wollen alle das Beste, da­mit sei nicht gesagt, daß keine Vorwürfe gemacht werden können, auch in dei^ Vergangenheit wurde nicht zu allem ja gesagt. In all den Jahren herrscnte im Stadtrat ein schönes Verhältnis. Es wurde nicht gefragt, welcher Partei einer angehöre, sondern alle fühlten sich als Menschen, die das Wohl,der Vaterstadt Montabaur im Auge hatten.

Beigeordneter Fehl spricht namens seiner Fraktion der Verwaltung den herzlichen Dank aus. Er führt noch aus, daß der Rechnungshof anläß­lich der Prüfung nicnts zu beanstanden fand und der Stadtverwaltung das beste Zeugnis ausstellte. Wir haben daher allen Grund, der Ver­waltung Vertrauen entgegenzubringen. Namens seiner Fraktion erteilt Herr Pehl der Verwaltung Entlastung.

SPD-Fraktion, bittet um'das Wort, bisher vorgebrachten einiges zu sa-

sei es als Stadtrat und Aufträge möglichst gün-

Stadtrat Witte, als Sprecher der Er führt aus, daß er kurz zu dem gen habe.

Was die Aufträge nach auswärts betreffe, so Sprecher seiner Fraktion seine Pflicht, die

stig unterzubringen. Es wäre zweckmäßig gewesen, daß Herr Intra die Namen einiger auswärtiger Firmen angeführt hätte.

Herr Witte fragt weiter an, was zwar die Jahresrechnung 1956 nicht betrifft, warum der Vervielfältiger bei einer Koblenzer Firma gekauft worden sei. Er fragt dabei an, ob die Verwaltung den Rabatt, den die Koblenzer Firma gab, nicht auch hier an Ort erhalten hätte.

Er bittet weiter um Beantwortung folgender Fragen:

"Wie hoch war der Listenpreis? b) die Koblenzer Firma gegeben??

Welchen Behördenrabatt hat

Was die Bemerkung Vertrauen anbetrifft, so schließt Herr Witte sich an, daß gegenseitiges Vertrauen da sein muß, wenn man Zusammenarbei­ten soll. Andererseits müsse aber verlangt werden, daß die Verwal­tung auch alles gekaufte Verbrauchsmaterial nachweise. Diesen Nach­weis zu verlangen, habe die Rechnungsprüfungskommission ein Recht. Als ein solcher Nachweis gelte auch das Fahrtenbuch zur Überprüfung des verbrauchten Kraftstoffs.

Nach § 57 GO könne die Rechnungsprüfungskommission die Vorlage von Fahrtenbüchern zur Rechnungslegung fordern. Für das Land bestünden einschlägige Vorschriften, in denen die Führung von Fahrtenbüchern zur Pflicht gemacht wird. Es bestehe diesbezüglich auch ein Erlaß der Landesregierung vom 30. 1. 1951. Herr Witte bemerkt, daß diese Anordnungen auch für die Gemeinden verbindlich seien.

Als Vertreter der Bürgerschaft habe er mit darüoer zu wachen, daß alles so in der Verwaltung geführt werde, daß nicht der Anse ^ein entstehe, als sei etwas nicht richtig geführt worden. Daß der btadt- rat sich hier unterrichten kann und muß dürfte unbestritten sein, da es in § 29 der GO niedergelegt wäre. . ^

Herr Witte führt abschließend aus, daß im Prüfungsbericht nieuerge legt und allen zur Kenntnis gebracht worden sei, daß die Führung der Bücher und Aufbewahrung der Belege ordnungsgemäß

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