Die Gesamtkosten werden sich auf 100.000,— DM belaufen*.
Die Verwaltung bittet den Stadtrat, den Betrag von DM 8.800,— jetzt zu bewilligen und im Nachtrag 1957 einzusetzen.
Bürgermeister Kraulich gibt noch weitere Erläuterungen zur Notwendigkeit der Maßnahme und zur Örtlichkeit.
Einmal handelt es sich am den Waldweg vom Horresser Wasserbassin nach Horressen. Gerade dieser Weg wird in der Hauptsache für das Abfahren von Holz aus städtischen Waldungen benutzt. Der andere
Horresser Weg zum
Weg, der dringend instandgesetzt werden mußte, führt vom Wasserwerk zum Hain. Die Gemeinde Horressen nimmt diesen Abfahren von Holz nur wenig in Anspruch.
Stadtrat Witte stimmt namens seiner Fraktion grundsätzlich zu, weist aber daraufhin, daß es sich hier um eine erhebliche Überschreitung handelt, die nach § 101 Abs. 1 der GO vor Inanspruchnahme vom Stadtrat zu genehmigen ist.
Bürgermeister Kraulich erwidert hierauf, daß ihm das nicht unbekannt sei, die Verwaltung habe gehofft*; die Instandsetzung der [^Waldwege noch hinausschieben zu können.
Seitens der anderen Fraktionen erfolgen keine Beanstandungen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die durch den Wegebau entstandenen Kosten = 8.800,— DM werden nachträglich genehmigt. Der Betrag soll im Nachtragshaushalt für das Rj. 1957 eingestellt werden.
5.12.
1958
23t i 19%9 '
f-ig
3
- 5 . 3 .^
1959
23,.
'30. 4.) jl959
* .1 f
aif.h,
19S§9
6.
Punkt 4 f
Nachbewilligung bzw. anderweitige Verwendung von Haushaltsmitteln. Zuweisung von Bundesmitteln für Jugendbücherei.
Stadtinspektor Kunst gibt laut Vorlage bekannt, daß der Bund im
Rheinland-Pfalz
Rahmen des 8. Bundesjugendplanes für das Land
einen Betrag von 43.000,— DM zur Förderung von kommunalen Jugendbüchereien zur Verfügung
stellt.
Die oberste Grenze der an die einzelnen Büchereien evtl, zu gewährenden Zuschüsse beträgt 10.000,— DM. Die unterste Grenze =
2.000,— DM. Gleichzeitig wird zur Bedingung gemacht, als Eigenleistung bei einem Zuschuß von 2.000,— DM -50 % der Gesamtsumme- = 4.000,— DM = 2.000,— DM aufzubringen.
Zur vollständigen Einrichtung der städt. Bücherei mit Möbeln us?^. benötigt die Stadt noch ca. 500,— DM. Diese 500,— DM können an dem zu gewährenden Zuschuß von 2.000,— DM in Abzug gebracht werden. Gesamtbetrag für Einrichtung und Bücherei somit 2.000,— DM.
Die staatl. Landesfachstelle in Koblenz öfteren, besonders für die Zuteilung an Stelle muß nochmals besonders in allen Volksschichten
des
:er
wird sich, wie schon die Stadt einsetzen. betont werden, daß die der Stadt guten Anklang
An die;
städt. Bücherei gefunden hat. .
Ohne weitere Diskussion geben die Fraktionen ihre Zustimmung, voi allem, da die Möglichkeit besteht, den bescheidenen Kulturetat der Stadt hier etwas aufzubessern.
- 3 -
12 .
1959
V. lh*'^
<: 0^1
10. 1. *
1958 .'
21. l.L
1958 ^
]
^ 13.
1958
k

