zirk der Stadt vom Kleinen Markt bis Eingang Brüderhaus in der Koblenzerstraße infolge Neubau für den gesamten Verkehr gesperrt. Durch die Umleitung des Verkehrs über Horressen war es erforderlich, daß die am Grundstück Wirth vorbeiführende Straße auf 6 m verbreitert werden mußte, zu Lasten des Bundes. Die Arbeit wurde bereits ausgeführt. Es wäre nur noch ein Bürgersteig von 1,50 m anzulegen. Zur Ausführung dieser Arbeiten war es notwendig, daß die Abgrenzung des Grundstückes auf ca. 35 m entfernt werden mußte. Die Stellung einer neuen Abgrenzung (kleine Mauer mit Pfosten und Drahtzaun) kostet rd. DM 1.000, — .
Lt. notariellem Beschluß beim Amtsgericht Montabaur ist aber die Stadt berechtigt, die gesamte Parzelle 40/5023 des Herrn Wirth unentgeltlich zur Verbreiterung der Straße zu benutzen. Hier ist also eine "Dingliche Last" zu Gunsten der Stadt Montabaur im Grundbuch eingetragen. Der Stadtrat müßte daher beschließen,
a) ob die gesamte Parzelle oder nur der für die zur Straßen- und Bürgersteiganlage erforderliche Teil in Anspruch genommen werden soll,
b) die Kosten für eine neue Abgrenzung von der Stadt getragen werden.
Es erfolgt eine eingehende Aussprache, an der sich die Stadträte Witte (SPD) und Rätz (FDP) beteiligen. Stadtrat Rätz ist der Meinung, daß die vorhandene Dingliche Last nach heutigen Begriffen unsittlich sei. Bürgermeister Kraulich kann diese Ansicht nicht teilen und erklärt,daß die Eintragung nur*im Interesse der Stadt Montabaur erfolgt sei und gut ist. Stadtrat Burg (CDU) gab hierauf noch eine kurze Aufklärung, wie es zu dieser Eintragung gekommen ist.
Da die Straßen- und Bürgersteiganlage im engen Zusammenhang mit dem noch zu lösenden Brückenobjekt Eigendorfer Straße steht, ist der Stadtrat der Meinung, einmal das Straßenbauamt in Diez zu hören und ermächtigt Herrn Bürgermeister mit Herrn Stadtbaumeister Galke dme Verhandlungen mit Diez zu führen und den Antrag Wirth erneut zur Beschlußfassung vorzulegen.
Punkt 3
Antrag der Caritasvereinigung auf Abänderung der Zahlungsweise des Zuschusses der Stadt für den Krankenhausbau.
Der Generalrat der Barmherzigen Brüder in Montabaur hat mit Schreiben vom 15. April 1957 gebeten, jetzt schon eine größere Summe des der Genossenschaft bewilligten städt. Zuschusses in Höhe von DM 100.000,— für den Krankenhausbau zu überweisen. Die Bezahlung des städt. Zuschusses sollte in 10 gleichen Jahresraten erfolgen. Die veranschlagten Kosten für den Neubau werden erheblich überschritten. Die Genossenschaft befindet sich zur Zeit in einer finanziellen Notlage .
Herr Bürgermeister erklärte hierzu u.a., daß sich der Stadtrat einmütig bewußt war, einen städt. Zuschuß für den Neubau zu geben. Die Krankenhausfrage kann einmal eine Stadt- bzw. Kreisangelegenheit werden und wird alsdann die Kostenfrage eine wesentlich andere. Stadt und Kreiskrankenhäuser sind bekanntlich für die Träger Zuschußeinrichtungen.
Auf Grund der sehr angespannten Finanzlage der Stadt - wir stehen vor einer Erhöhung der Realsteuern - besteht keine Möglichkeit, der Genossenschaft den Stadtzuschuß vom DM 100.000,— bis spätestens Anfang 1958 zu bezahlen.
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