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^ Seine Bedeutung als Brandweiher ist hinfällig, denn die Stadt hat ^ genug Wasser zur Brandbekämpfung.
§ Durch den Umbau der 7/asserleitung sind die Schieber, die den Was- $ serzulauf bisher regelten, laümgelegt worden. Der Brandweiher v/ird zu einem Schlammtümpel und stellt in gesundheitlicher Hinsicht eine ^ Gefahr dar. Nach eingehender Aussprache,an der sich die Sprecher f der einzelnen Fraktionen beteiligen, wird folgender Beschluß einstim- f, mig gefaßt:
Die im Grundbuch zu Montabaur Band V Blatt 201, Lfd. Nr. der belasteten Grundstücke 212, Lfd.Nr. der Eintragung 5, eingetragene ; beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Recht auf Wasserentnahme - ! zu Gunsten der Stadtgemeinde Montabaur ist ohne Einschränkung löschen i zu lassen.
Punkt 3
Teilabänderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe".
Im Bebauungsplan "Alberthöhe" vom 14. 8.1952, der auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 31.8.1956 abgeändert werden soll, wird I die Parzelle, Flur 23? Parzelle 3691 als Grünfläche ausgewiesen, j Vermessungsinspektor Hans Stenz von hier will bauen und hat Antrag [ gestellt, die Abänderung der Parzelle 3691 von einer Grünfläche zur Bauparzelle zu genehmigen. Stenz war von der Verwaltung mit Schrei- [ ben vom 2. 7. 1956 zugesichert worden, daß bei der Abänderung des ; Bebauungsplanes die ihm gehörende Parzelle 3691 Baugelände wird.
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Bürgermeister Eraulich erklärte, daß nach § 21 des Aufbaugesetzes eine Teilabänderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" erfolgen kann. Die Fraktionen, die sich über die von Stenz beantragte Teilabänderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" anhand der Planauszüge unterrichten konnten, stimmten der Teilabänderung in der vorgelegten Form zu. Stadtrat Witte bittet die Verwaltung, doch dafür zu sorgen, daß der gesamt abgeänderte Bebauungsplan "Alberthöhe" alsbald fertiggestellt und dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorgelegt wird. Bürgermeister graulich gab bekannt, daß Stadtbaumeister Galke zur Zeit durch die Straßenbaumaßnahmen usw. so überlastet sei, daß er ihm nicht noch gut zumuten könne, den Bebauungsplan in nächster Zeit zu fertigen und vorzulegen. Hiermit muß sich der Stadtrat in einer demnächstigen Sitzung befassen. Die jetzige personelle Besetzung des Bauamtes kann keine endgültige sein.
g Einstimmig beschließt der Stadtrat, daß ein Teilstück des Bebauungs- §, planes "Alberthöhe" in der Form abgeändert wird, daß die Parzelle 9691 Flur 23, die bisher als Grünfläche ausgewiesen war, zur Baupar- ^ zelle erklärt wird.
Punkt 4
5 Antrag der Firma Gebrüder Hermes, Montabaur, auf Beseitigung des i ehemaligen Mühlgrabens.
^ Herr Bürgermeister verliest den Antrag der Firma Hermes und erklär—
^ te ihn für "vollauf berechtigt". Er erkennt die Notwendigkeit, diesen ; Zustand zu beseitigen. Der jetzige Zustand ist untragbar. Der Mühlgra- j ben wimmelt von Ratten und anderem Ungeziefer und stellt auch in ge- ^ sundheitlicher Hinsicht eine große Gefahr dar.
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