Punkt 4 Verschiedenes.
Nachrichtlich unterrichtet Herr Bürgermeister den Stadtrat von dem Antrag des Staat1. Polizeiamtes Montabaur auf Parkverbotserweiterung am Vord. Rebstock, Einbahnverkehr Hint. Rebstock, Schloßweg und Vord. Rebstock.
Diesem Antrag hat die Stadtverwaltung nicht beigepflichtet und die Gründe der Ablehnung in dem Schreiben vom 21.2.57 an das Kreisstras- senverkehrsamt weitergegeben.
In einer Ortsbesichtigung am 22.3.57 wurde das Für- und Wider besprochen. Die Angelegenheit wurde dahin entschieden, daß bei den Auseinanderlaufen des Vorderen Rebstocks ein Zebrastreifendreieck vor dem Hause Held angelegt wird, das in Richtung Hinterer Rebstock geschlossen, in der Richtung Schloß geöffnet bleibt, damit der Verkehr an der Straßenenge des Hauses Held sich reibungslos abwickeln kann. Vor dem Haus Vord. Rebstock Nr. wird ein weißes j6xB±nE& Rechteck markiert mit einer Diagonale, damit dort nicht gehalten werden darf und der Verkehr sich ungehindert abwickeln kann.
Punkt 4 Verschiedenes
Der Bürgermeister gibt dem Stadtrat davon Kenntnis, daß der Bulle, da er bösartig geworden war, nicht mehr weiter gehalten werden konnte Es wurde ein neuer Bulle auf der Versteigerung in Koblenz zum Preise von insgesamt 1.588,— DM gekauft.
Der alte Bulle wurde an den Metzgermeister D'Avis, der das Höchstangebot abgegeben hatte, verkauft. Erzielter Preis 1.700,84 DM.
Punkt 4 Verschiedenes
Der Landwirt Anton Kunoth hat einen Antrag auf Erhöhung des Halte- und Pflegegeldes für den städt. Bullen von 800,— DM auf 1.000,— DM hereingegeben. Weiter bitbet er in seinem Antrag um Erhöhung der Deckgebühr von 10,— DM auf DM 15,— je Deckgeschäft ab 1.4.1957. Zugeständnisse hierfür können Herrn Kunoth ohne weiteres nicht gemacht werden, da ein Nachtrag zur Satzung bzw. eine neue Satzung entworfen werden muß und mit dem Antragsteller ein Vertrag mit % jährlicher Kündigung besteht.
Die Satzung muß erst öffentlich ausliegen und dann muß der Stadtrat darüber beschließen.
Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
Mit dieser Information ist die öffentliche Sitzung beendet.
Nach einer kurzen Pause beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung, die drei noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Die Öffentlichkeit wird sodann wieder hergestellt. Da keine Zuhörer den Saal wieder betreten, wird die
Nichtöffentliche Sitzung
fortgesetzt.

