Punkt 1
Einstellung eines städtischen Arbeiters.
Eine Vorlage mit allen Einzelheiten ist den Fraktionsvorsitzenden zugegangen. Es ist daher wohl nicht mehr erforderlich, auf alle Einzelheiten einzugehen.
Herr Weyand ist der einzige Bewerber, der den Anforderungen der Verwaltung entspricht. Herr Weyand hat die Gärtnergehilfenprüfung abgelegt. Er ist verheiratet, hat 3 Kinder und ist in Montabaur wohnhaft.
Außer seiner Tätigkeit auf dem städt. Friedhof soll ihm auch die Pflege der städt. Anlagen an der kath. Pfarrkirche und an der Kreuzkapelle übertragen werden.
Herr Weyand erhält einen Stundenlohn nach dem derzeit gültigen Tarif von DM 1)68, dazu 95,— DM Kindergeld.
Bei 200 Arbeitsstunden im Monat erhält Weyand einen Bruttolohn von
DM 431, — .
Außerdem ist er bei der Zusatzversorgungskasse anzumelden.
Nach der GO. sollen Neueinstellungen im Benehmen mit dem Stadtrat erfolgen.
Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
Er ist einstimmig damit einverstanden, daß Herr Weyand als städt. Arbeiter und Friedhofswärter eingestellt und der Zusatzversorgungskasse in Wiesbaden angeschlossen wird.
R
Punkt 2
Aufnahme eines Kommunaldarlehens.
Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des Ev. Hilfswerkes will in Montabaur in der v. Orsbeckstraße 8 neue Wohnungen errichten.
Die Landesmittel für dieses Projekt stehen in Höhe von 58.000,— DM zur Verfügung. ^
Als erststellige Hypothek^werden noch DM 40.000,— benötigt.
Aus Hypothekengeldern kann die Kreissparkasse Montabaur das Geld nicht zur Verfügung stellen, während sie noch genügend Mittel für Kommunalkredite zur Verfügung hat.
Damit das Bauvorhaben des Ev. Hilfswerkes nicht scheitert, wäre es zweckmäßig, daß die Stadt ein Kommunaldarlehen in Höhe von 40.000,-DM aufnimmt und zu den gleichen Bedingungen als erststellige Hypothek an das Ev. Hilfswerk weitergibt.
Eine direkte finanzielle Belastung der 'Stadt entsteht dadurch nicht. Der Betrag von 40.000,— DM müßte im Etat 1957 eingesetzt werden.
Alle Fraktionen erklären sich damit einverstanden, daß das Kommunaldarlehen in der vorgeschlagenen Weise und Höhe aufgenommen wird. Beigeordneter Pehl regt an, daß nach Möglichkeit Montabaurer Unternehmer bei der Vergebung der Arbeiten berücksichtigt werden.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufnahme des Kommunaldarlehens in Höhe von 40.000,— DM. Das Darlehen soll an die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des Ev. Hilfswerkes zu den Aufnahmebedingungen weitergegeben werden.

