Montabaur, den 29. März 1957
Niederschrift
über die Stadtratssitzung am Donnerstag, dem 28. März 1957. Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich: die Beigeordneten: Fehl, und Joras,
die Stadträte: Morschheuser, Burg, Weimer, Mahn, Decker
Speier, Witte, Intra, Scheidt, Kraemer, Franz, Kuntermann, Rätz und Kunkler.
Entschuldigt fehlten der Beigeordnete Germann, die Stadträte:
Hartert und Eberz.
Unentschuldigt fehlten die Stadträte: Frl. Seepe und Rothbrust.
Herr Bürgermeister eröffnete um 17,07 Uhr die Sitzung. Er begrüßte die Anwesenden und stellte fest, daß form- und fristgerecht zur heutigen Sitzung geladen wurde und der Stadtrat beschlußfähig ist. Die Tagesordnung ist heute nicht sehr groß, aber schon Punkt 1 macht die Sitzung erforderlich, da die Verwaltung bis zum 31.3.1957 die Meldung an das Finanzamt geben muß.
I. Öffentliche Sitzung.
Punkt 1
Wahl eines Vertreters und Stellvertreters in den Steuerausschuß
beim Finanzamt Montabaur.
Gemäß § 25 des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6.9.1950 (BGBl. S. 448 und Abs. 3 der Rundverfg. des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau vom 25*1.1951 (Mbl. der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 7) hat jede Gemeindevertretung auf die Dauer von 6 Jahren einen Vertreter in den Steuerausschuß beim Finanzamt zu wählen. Zugleich ist auch ein Stellvertreter zu wählen.
Der gewählte Vertreter und Stellvertreter soll eine Persönlichkeit sein, die in den örtlichen wirtschaftlichen Fragen erfahren ist. Der Unterwesterwaldkreis hat 11 Steuerbezirke. Die Stadt Montabaur bildet mit 9 anderen Gemeinden den Steuerbezirk I.
Der Steuerausschuß wirkt nach § 24 des FVG. Ziffer 1 beratend und nach Ziffer 3 beschließend.
Die Amtszeit des derzeitigen Steuerausschusses, dem
1. Bürgermeister Kraulich als Vertreter u.
2. Stadtinspektor Kunst als Stellvertreter
angehören, läuft mit dem 31.3.1957 ab.
Ohne weitere Aussprache werden einstimmig
1. Bürgermeister Kraulich als Vertreter u.
2. Stadtinspektor Kunst als Stellvertreter
'für die Zeit vom 1. April 1957 bis 31. März 1963 in den Steuer- :^ausschuß wiedergewählt.
Punkt 2
W&iAntrag von Gemeinden auf Herabsetzung des gesetzlichen Gewerbe- t?Lsteuerausgleichs von 70,— DM auf 60,— DM.
^*(Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß die Gemeinden Ransbach und Baumbach den Antrag gestellt haben, den Gewerbesteuerausgleichs-

