c) Kaufantrag v. Krüchten.
Der Antrag Kruchten lag dem Stadtrat in der Sitzung am 31.8.56 vor. Der Antrag fand keine Erledigung und wurde an den Bauausschuß verwi sen.
Nach einer Ortsbesichtigung am 3.9. durch den Bürgermeister, Baumeister und Oberrentmeister befaßte sich der Bauausschuß am 4.10.5^ mit der Angelegenheit. /
Der Ausschuß empfiehlt den Antrag v. Kruchten abzulehnen und zwar ' aus folgenden Gründen:
1. Der massiv gebaute Schuppen, den Herr v. Kruchten mit dem dazugehörigen Gelände erwerben will, ist noch an die Kevag vermietet, die ihn als Lagerraum benutzt.
2. Wenn die-Kevag die Räume des ehemaligen E-Werkes und damit den Schuppen aufgibt, soll der Schuppen dem städt. Bauhof zugewiesen werden, der bis heute noch keinen verschließbaren eigenen Lagerraum besitzt.
3. Besteht die Möglichkeit, daß v. Kruchten sich einen Schuppen durch Überbauung seiner eigenen Parzelle 3108 schafft^ Die Sondergenehmigung wäre durch die Baupolizeibehörde zu erteilen.
4
Der Stadtrat ist ebenfalls für eine Ablehnung des Kaufantrages und faßt einstimmig folgenden Beschluß:
a) Der Kaufantrag des Anstreichermeisters v. Krüchten wird abgelehn
b) Herrn v. Krüchten ist zu empfehlen, eine Sondergenehmigung zur Überbauung der eigenen Parzelle 3108 zu beantragen.
d) Antrag des Sattlermeisters Mathias Groß, Montab*ur.
Der Sattlermeister Math. Groß ist Eigentümer der Grundstücksparzellen 3422 und 32a/3421 in der Flur 18. Die beiden Parzellen liegen an dem Verbinduhgsweg Parzelle 281/5757) der einmündet auf den ar vorderen Rebstock am Hause Tilch und dem Hint. Rebstock am ehemal. ' Haus Kahn.
Groß beantragt, ihm die an der Parzelle 3422 gelegene und über 3 mtr. hinausgehende Wegefläche käuflich zu überlassen. Es hande]^ sich um etwa 2-3 qm. Die in die Wegeparzelle 32a/3421 vorstoßeh^e'^ Ecke seines eigenen Grundbesitzes will er zur Begradigung des Weges an die Stadt abgeben.
Die Stadtverwaltung hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und der Bauau--schuß hat sich in seiner Sitzung am 4.10.56 ebenfalls für die Abgabe ausgesprochen.
Nach kurzer Aussprache erklärt sich der Stadtrat mit der Abgabe des Geländes einverstanden.
Es wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt:
Der Stadtrat ist mit einer Begradigung des Weges Flur 18 Parzelle 281/5757 entlang der Groß'sehen Parzellen 3422 u. 32a/3421 ei verstanuen. Die über 3 mtr. Fahrbahnbreite hinausgehende V^egefläche ist an Groß zu verkaufen.
Groß muß sich verpflichten, die an der Naht zwischen seinen Grundstücken 3422 und 32a/3421 für die Wegebegradigung notwendige Grundstücksfläche an die Stadt abzugeben.
Als Preis für den qm sind zu fordern und zu zahlen 5)— DM.
Die Vermessungs-,Vertrags- und sonstigen Kosten trägt der Sattler, meister Mathias Groß,.

