Vorschlag des Bürgermeister, von der Tagesordnung abgesetzt. Ge = ^gentlich einer Burgermeisterbesprechung der Bürgermeister der um =
grundlegende Fragen noch geklärt werden.
Wie die Aussprache ergab, waren alle Bürgermeister für den Abschluß einer Vermogensschadensversicherung. Bin Teil der Städte war bereits zu einem Abschluss gekommen.
dem Stadtrat bereits bei der Vorlage im Dezember 1953 unterbreitet worden, dass die Versicherung Schäden abdeckt, die der Stadt durch fahrlässige und vorsätzliche Dienstpflichtverletzungeh der Beamten, Ehrenbeamten, Angestellten, Arbeiter und des Stadtrates zugefügt werden.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.2.1956 die Wichtigkeit der Vermögensschadensversicherung erkannt und empfiehlt, nunmehr eine derartige Versicherung abzuschließen.
Bei einer Versicherungssumme von 10 000- DM beträgt nach Mitteilung des Verbandes die Jahresprämie 427,40-DM zuzüglich einer 5 %ige Versicherungsstemer. Eingeschlossen ist das Wasserwerk und ein Beitrag für die Anschlußversicherung ( Regreßverzicht )
Besonders muß noch darauf hingewiesen werden, dass der Ver = sicherungsverband für das Jahr 1953 eine Prämienrückgewährung in Höhe von 15 % der Jahresprämie und für das Jahr 1954 eine solche in Höhe von 45 % der Jahresprämie vorgesehen hat.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Ab 1.4.1956 ist eine Vermögensschadensversicherung zu der Ver = sicherungssumme von 10 000—DM beim Versicherungsverband für Gemein= den und Gemeindeverbände abzuschliessen.
Punkt 6
Löschungsbewilligungen für grundbuchamtliche Rechte am Eigen= tun der Anlieger in der Gelbachstraße.
Die Gelbachstraße ist nunmehr hergerichtet. Auf dem Grundbe= sitz mehrerer Anlieger ist eine Belastung der Art eingetragen, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das für eine etwaige Verbreiterung der Gelbachstraße erforderliche Gelände kostenlos abzu= geben. Nachdem die Straße nunmehr verbreitert ist, steht einer Löschungsbewilligung nichts mehr im Wege, sobald die an die Stadt fallende Grundfläche der Stadt zu Eigentum übertragen worden ist.
Einstimmig fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat erteilt die Genehmigung, die Löschungsbewilligungen auszustellen, für die Belastungen, die auf den Grundbesitz der An = lieger der Gelbachstraße bezüglich kostenloser Abgabe von Grundeigen= tum zur Verbreiterung der Gelbachstraße im Grundbuch eingetragen sind, sobald die an die Stadt fallende Grundfläche der Stadt zu Eigentum übertragen worden ist.
Punkt 7.
Vergebung der Müllabfuhr ab 1. 4. 1 9 56.
Für das Abfahren der Müll in der Stadt Montabaur haben
Rheinische Müllabfuhrbetriebe, Jnh. Ernst Wagner, Oberlahnstein, Fuhrunternehmer Klauer, Höhr- Grenzhausen,
Willy Böckling' aus^Montabaur, der sich ebenfalls für die Müllab = fuhr interessierte, zog seine Bewerbung zurück.
Serr Bürgermeister nimmt zu den
di. 1.
mi±j.aDiunruen.-L * +Y Müllabfuhr laufen hat und z.Zt.in
^^^^A^pu^lik die ^Abfahrt, di. sicherst. Gewähr
für 'i?' °^"^ssgema * Mu a ^ Stellung g,. wagen, und der ^ L+rag von 870- -DM monatlich. Der Berechnung
Arbeitskraft derzeitige Einwohnerzahl 5 800 zu Grunde
des Betrages ist die derzeibAg gelegt

