Montabaur f den 10 . Marz 1 9 5 6. Bericht über die Stadtratsaitzung vom 9. [März 1 9 5 6. anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich: die Beigeordneten: p . h 1 und Kuntermann.
die Stadträte : Morschheuser, Hartert, Frl Seepe, Weimer, Mahn,
Jntra, Sermann, Scheidt, Altenhofen, Schmidt und Ratz,
Entschuldigt fehlten :
Beigeordneter Hannappel,
die Stadträte: Michel, Eberz, Burg, Rothbrust und Orth.
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Herr Bürgermeister eröffnet um 17 lo_ Uhr die Sitzung und begrüßt $ die Anwesenden. Anschliessend stellt er fest, dass zur heutigen Sitzung s form -unf fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlußfähig ist. 4
Es ist nur-eine öffentliche Sitzung anberaumt. R
Punkt 1 ?
Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 1955 des Hospital= fonds.
Der Plan wurde in der Stadtratssitzung vom 17^2.1956 be = reits durchberaten. Da die Zeit der Offenlegung noch nicht abge = laufen war, wurde noch kein Beschluß gefasst.
Stadtoberrentmeister Gilles verliest die Nachtragshaushalts = Satzung.
Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung ^
werden einstimmig angenommen. §
Punkt 2
Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Anlieger = beiträgen in der Stadt Montabaur.
Die Satzung wurde in der Stadtratssitzung am 17.2.1956 beraten und war der Stadtrat nach Vornahme einer kurzen Änderung in § 6 Ziffer 2,Zeile 8 mit der Satzung in der vorliegenden Form einver= standen, ebenso mit der Offenlegung.
Stadtoberrentmeister Gilles gibt bekannt, dass die Offen = legung gemäß § 21 der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Zeit vom 21.2.1956 - 7.3.1956 erfolgte. Jn der Auslegungszeit haben 18 Bürger der Stadt die Satzung eingesehen.
Einwendungen wurden erhoben :
mündlich von Landwirt Johann Holzbach, Hinterer Rebstock,
schriftlich von :
Karl Henkes, Freiherr v.Stein Str,
Peter Hübinger, Freiherr vom Stein Str.,
Georg Henritzi, Koblenzer Str.,
Elisabeth K i c k, Steinweg.
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Die Einwände Henritzi und Kick gingen erat am 8.3.1956, also 1 Tag nach Ablauf der Zeit der Offenlegung ein.
Die Einwendungen Henke 3 und Hübinger beziehen sich &uf § 7 der Satzung, der die Bemessung des Beitrages nach der Grundstücksgröße (Quadratmeterfläche ) vorsieht. Nach der alten Satzung war für di. Bemessung die Frontmeterbreite des Grundstuckqbiaßgebend.
j)Le Einwände Holzbach und Henritzi betreffen den § 5 der
Satzung, Heranziehung vor ^ damit, erstens habe er kein
Holzbach begundete sein können und zweitens habe er für
Geld um die Anliegerbeltrag Letzteres wurde ihm wieder =
seine Grundstücke keine Ja p ise verlangen müsse die im Rahmen legt und ihm erklärt, dass man stellen.
bleiben und nicht eb ^hst ohne Begründung. Diese wird
Der Einwand Kick blieo zunaun. nach =
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