Akte 
Sitzung 09. März 1956
Entstehung
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Montabaur f den 10 . Marz 1 9 5 6. Bericht über die Stadtratsaitzung vom 9. [März 1 9 5 6. anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich: die Beigeordneten: p . h 1 und Kuntermann.

die Stadträte : Morschheuser, Hartert, Frl Seepe, Weimer, Mahn,

Jntra, Sermann, Scheidt, Altenhofen, Schmidt und Ratz,

Entschuldigt fehlten :

Beigeordneter Hannappel,

die Stadträte: Michel, Eberz, Burg, Rothbrust und Orth.

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Herr Bürgermeister eröffnet um 17 lo_ Uhr die Sitzung und begrüßt $ die Anwesenden. Anschliessend stellt er fest, dass zur heutigen Sitzung s form -unf fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlußfähig ist. 4

Es ist nur-eine öffentliche Sitzung anberaumt. R

Punkt 1 ?

Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 1955 des Hospital= fonds.

Der Plan wurde in der Stadtratssitzung vom 17^2.1956 be = reits durchberaten. Da die Zeit der Offenlegung noch nicht abge = laufen war, wurde noch kein Beschluß gefasst.

Stadtoberrentmeister Gilles verliest die Nachtragshaushalts = Satzung.

Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung ^

werden einstimmig angenommen. §

Punkt 2

Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Anlieger = beiträgen in der Stadt Montabaur.

Die Satzung wurde in der Stadtratssitzung am 17.2.1956 beraten und war der Stadtrat nach Vornahme einer kurzen Änderung in § 6 Ziffer 2,Zeile 8 mit der Satzung in der vorliegenden Form einver= standen, ebenso mit der Offenlegung.

Stadtoberrentmeister Gilles gibt bekannt, dass die Offen = legung gemäß § 21 der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Zeit vom 21.2.1956 - 7.3.1956 erfolgte. Jn der Auslegungszeit haben 18 Bürger der Stadt die Satzung eingesehen.

Einwendungen wurden erhoben :

mündlich von Landwirt Johann Holzbach, Hinterer Rebstock,

schriftlich von :

Karl Henkes, Freiherr v.Stein Str,

Peter Hübinger, Freiherr vom Stein Str.,

Georg Henritzi, Koblenzer Str.,

Elisabeth K i c k, Steinweg.

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Die Einwände Henritzi und Kick gingen erat am 8.3.1956, also 1 Tag nach Ablauf der Zeit der Offenlegung ein.

Die Einwendungen Henke 3 und Hübinger beziehen sich &uf § 7 der Satzung, der die Bemessung des Beitrages nach der Grundstücksgröße (Quadratmeterfläche ) vorsieht. Nach der alten Satzung war für di. Bemessung die Frontmeterbreite des Grundstuckqbiaßgebend.

j)Le Einwände Holzbach und Henritzi betreffen den § 5 der

Satzung, Heranziehung vor ^ damit, erstens habe er kein

Holzbach begundete sein können und zweitens habe er für

Geld um die Anliegerbeltrag Letzteres wurde ihm wieder =

seine Grundstücke keine Ja p ise verlangen müsse die im Rahmen legt und ihm erklärt, dass man stellen.

bleiben und nicht eb ^hst ohne Begründung. Diese wird

Der Einwand Kick blieo zunaun. nach =

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