Akte 
Sitzung 09. März 1956
Entstehung
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nachgereicht.

die Finanzen noch au.s, dass er in erster Linie

erforde^Hnh ^ Ordnung halten müsse und es unbedingt

erforderlich sei, dass im kommenden Jahr die ersten Anlieger =

kommend der heute vorliegenden Satzung zur AnfordSung

^*4 führt aus, dass es ja nicht zuletzt Sinn und Zweck der Satzung sei, dass einmal erschlosene Baugebiete auch bebaut wurden und nicht wie in anderen Wohnvierteln Bauplätze brach liegen, da sie Snanziell nur schwer zu erwerben sind.Fehl spricht sich namens seiner Fraktion für eine Annahme derSätzung m der jetzt vorliegenden Form aus.

Oberrentmeister Gilles macht bekannt, dass gemäß § 21 (3 ) der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz die Einwendungen dem Stadtrat bekannt zugeben sind, gemäß Ziffer 5 des Kommentars Salzmann- Schunk zu § 15 DVO ( zu § 21 Abs.6 GO ) über die Einwendungen der Bürger jedoch kein Beschluss das Stadtrates zu fassen ist.

Selbstverständlich kann der Stadtrat auf Grund der Ein = Wendungen der Bürger den bereits beratenen Satzungs-Entwurf ändern. Einstimmig fasst der Stadtrat folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Annahme der Satzung über die Er = hebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Montabaur in der in der Stadtratssitzung am 17*2.1956 vorgelegten Form, nachdem der Satzungsentwurf in der Zeit vom 21.2.1956 - 7.3.1956 vorschrifts = mäßig ausgelegen hat.

Jn gleicher Weise billigt der Stadtrat den Vertragsantwurf über die Sicherstellung des voraussichtlichen künftigen Anlieger= beitrags gemäß § 4 der Satzung*

Punkt 3

tachtragshaushaltsplan 1955 der Stadt Montabaur.

Herr Bürgermeister führt aus, dass es unbedingt erforder= Lieh ist, dass jedes Stadtratsmitglied über die Finanzlage der itadt im Bilde ist. Die Verwaltung ist daher stets bemüht, den gewählten Vertretern der Bürgerschaft ein klares Bild zu ver = Schaffen und nichts zu beschönigen oder zu verkleiden . Wenn ;s unklar ist bei der Durchsprache des Nachtragsetats so ist es jPjpj^cht; eines jeden Stadtratsmitgliedes Aufklärung zu verlangen md nicht einfach über die Sache hinwegzugehen. ^ ^ ^

Wenn im Spätjahr der neue Stadtrat gewählt ist, wird den täten der Etat in allen Einzelheiten erklärt, damit sie von vorne lerein ein klares Bild darüber haben, wie er zu Stande kommt und

sie di. erteilt nunmehr daa Wort Herrn Ober=

rentmeiater^illea .1955, ^^'

- 28.2.1956 öffentlich ausgelegen hat, zeigt folgendes Bild.

A. Ordentlicher Nachtragshaushalt.

-* auf 103 960DM mehr ( gegenüber 1 046 160-DM

m den Einnahmen aui 30 Einnahmen im ordentl.Haust=

haltsplan)

in den Abgaben auf 103 960-D. ^^(^.g.nüb.r^^4^180-m

haltsplan )

B- Außerordentlicher NacMra^shanah^l t.^^^^^^^ 323 70ODM in den Einnahmen auf 1 Einnahmen im augerordentl.

Haushaltsplan)

-p ia OOO-DM mehr ( gegenüber 323 700-DM Aus= in den Ausgaben auf 18 gaben im außerordentl.Haus =

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