Akte 
Sitzung 03. März 1955
Entstehung
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Stadt in Anspruch nehmen will, den Nachweis erblngen muss, dass er über 40 % Eigenkapital verfügt.

Der Stadtrat lehnt einstimmig die Übernahme der Bürgschaften Ketzer und Piroth ab. Der Stadtratsbeschluss vom 4.2.1955 betr.Uber = nähme der Bürgschaft Ketzer wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt weiter einstimmig, dass in Zukunft nur noch ^ Bürgschaften übernommen werden in solchen Fällen, in denen der Antrag = steiler einwandfrei über 40 % Eigenkapital verfügt bezw.diese nachweisen ^ kann, wobei Eigenleistung nicht in Anrechnung kommtv

Punkt. 3

Einziehung eines Wegestückes innerhalb des Grundbesitzes des Sägewerks Quirmbach.

Die Fa. Quirmbach hat den Erwerb eines Teiles des Feldweges Gemarkung Montabaur, Flur 25 Parzelle Nr. 5828 beantragt. Der Feldweg liegt innerhalb des Betriebsgeländes und wird zu beiden Seiten von Quirmbach 'sehen Eigentum umgeben. ,

Vorerst hat der Stadtrat zu beschliessen, dass er mit der Einzieh^ des Wegestücks einverstanden ist.

Der Stadtrat beschliesst einstimmig:

Die im Grundbuch von Montabaur Flur 25 eingetragene Grundstückspai-=j! zelle Nr.5828 ist in ihrer Länge entlang den Grundstücken der Fa. Otto!; Quirmbach als öffentlicher Weg einzuziehen. ji

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Punkt 4

Verkauf des eingezogenen Wegestückes. ^

Das eingezogene Wegestück, (Gemarkung Montabaur, Flur 25* Parzelle Nr .j 5828 soll an die Firma Quirmbach verkauft werden.

Einstimmig beschliesst der Stadtrat wie folgt:

An die Firma Otto Quirmbach in Montabaur ist zu verkaufen:

Das Teilstück des Feldweges in der Gemarkung Montabaur, Flur 25* ;

Parzelle 5828 vom Anfang des Weges an der Grabenparzelle 583o bis zur ^ Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen 3886 und 3887. Als Kaufpreis sind zu zahlen je Rute 4o,^J- D.m.

Das Teilstück der Wegeparzelle, das an Quirmbach verkauft werden soi. ist einzuziehen.

Die Kosten der Vermessung der Teilparzelle aus der Parzelle 5828 und die Kosten aus dem Kaufvertrag trägt die Fa. Quirmbach.

Punkt 5*

Antrag eines Bauwilligen aus teilweise Zusammenlegung auf der oberen Alberthöhe.

- -,,y,ypLehrer Heinrich Fries ist Inhaber der Gartenparzellen i*r. 3773 ; " Auf der oberen Alberthöhe."

Der Besitz fällt in die Baulandgrenzen des genehmigten Bebauungspla= nes " Auf der oberen Alberthöhe."

Um bauen zu können, beantragt Fries die Umlegung der Grund = stücke Kartenblatt 24, Parzellen 3771,3772,3773 und 3774.

Herr Bürgermeister bringt klar an Hand von Karten zum Ausdruck das. die Umlegung der Alberthöhe erhebliche Schwierigkeiten bereiten; da hde r kleine und kleinste Parzellen liegen. Es wird nicht möglich . sein, jedem Grundstücksbesitzer auch einen Bauplatz zuzusprechen. 1'^' der Größe des Eigentums zu urteilen , wird Lehrer Fries nach der Uin' legung selbstverständlich einen Bauplatz erhalten.

Es kommt zu einer lebhaften Debatte, an der sich alle Fraktion^ beteiligen, man ist allgemein bestrebt, Herrn Lehrer Fries zu einen! } Bauplatz zu verhelfen.

Das Stadtbauamt wird beauftragt mit Herrn Schreinermeister P^t

König zu verhandeln, damit dieser die fehlende Parzelle an Herrn

Lehrer Fries abgibt. Für den Fall, dass das nicht zu erreichen ist* ,

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