Akte 
Sitzung 03. März 1955
Entstehung
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soll mit dem Ratasteramt verhandelt werden über die teilweise Um= legung.

Der Antragsteller ist entsprechend zu bescheiden.

Punkt

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ntrag auf Baugenehmigung in nicht bebaubarem Gelände.

Herr Karl Hübinger hat den Antrag zur Bebauung seines Gartens in der Hackenbitz Flur 17, Parzellen 1o7/3222-108/3222.109/3222 und 37 /3222 mit einem Wo uihaus gestellt. Diese Gartenparzellen liegen an dem Feldweg in der Verlängerung der Biergasse nach dem Wolfsturm,ent= lang dem sogenannten Wallgraben. Der geplante Neubau liegt ca.5o mtr. von dem Wolfsturm entfernt. Der Wolfsturm unterliegt dem Ortästatut zum Schutze der Stadt Montabaur gegen Verunstaltung vom 21.Oktober 1908. Hiermit ist auch zwangsläufig der dort vorbeiführende Wallgraben in Ver= bindung zu bringen.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass hier nicht nur der nau zu genehmigen ist, sondern auch der bestehende Bebauungsplan geändert wer= den muss. Jn der Stadtratssitzung vom 22.7. 1954 hat der Stadtrat ein = stimmig beschlossen, dass nunmehr an den festgelegten Bebauungsplänen Änderungen nicht mehr vorgenommen werden sollen bezw. solchen Anträgen nicht mehr stattgegeben werden sollte.

Dem Schwiegersohn von Herrn Toni Rossbach, Herrn Josef Straub, wurde s.Zt.die Bebauung im Gelände am Wolfsturm abgelehnt.

j^eigeotdneter Fehl plädiert für die Genehmigung. Hübinger sei ein naulustiger der Geld habe und man solle ihm so weit als möglich ent = genkommen. Es kommt zu einer lebhaften Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligen.

Schliesslich wird einstimmig folgender Beschluss gefaßt :

Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass Karl Hübinger in seinem Gartengelände, Flur 17, Parzellen 107/3222 -,108/3222.109/3222 und 37/3222 ein Wohnhaus errichtet.

Punkt 7

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Besetzung einer unbesetzen Beamtenstelle.

Reinhard Sonnenschein Verwaltungsangestellter bei der Stadtver= waltung Montabaur, beschäftigt auf der Stadtkasse, hat die Verwaltungs= Prüfungen I und II mit Erfolg bestanden.

Jm Stellenplan der Stadt Montabaur befindet sich noch folgende freie Stelle.

" Stadtkassenobersekretär, Besoldungsgruppe A 5 b "

Die Verwaltung schlägt vor, Reinhard Sonnenschein mit Wirkung vom 1.April 1955 zum Stadtkassenobersektär zu ernennen und ihi^.n die freie Stelle der Besoldungsgruppe A 5 b einzuweisen.

mit dieser Regelung wird auch die Forderung des Rechnungshofes, ^e= schäftigung eines Beamten auf der Stadtkasse, erfüllt.

Einstimmig fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

Der otadtrat ist damit einverstanden, dass Reinhard Sonnenschein mit Wirkung vom 1.April d. J. zum Stadtkassenobersekretär ernannt und er in die freie Planstelle A 5 b eingewiesen wird.

Das Besoldungsdienstalter ist auf dem 1.April 1951 festzusetzen.

Herr Bürgermeister bittet nunmehr den Punkt 9 vor Punkt 8, da hierin ein Teil der Begründung liegt, dass ein neuer Hausmeister angestellt werden muss, behandeln zu dürfen. Der Stadtrat ist einstimmig hiermit einverstanden.

Punkt 8.

Regelung der Rentenversorgung des bisherigen Hausmeister

an der Josef Kehrein.Schule. ^ ,

mathias Eulberg, der seit dem 18. Oktober v. J. krank und ar - beitsunfähig ist, musste auf Anweisung des staatl. Gesundheitsamtes aus seinem Dienst als Hausmeister an der Josef Kehrern Schule ausgchei-

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