Akte 
Sitzung 03. März 1955
Entstehung
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lieh benötigt wurden, auch zu geben.

Herr S-^sütinspektor Kunst gibt den Antrag der Verwaltung an das staatl. Forstamt auf Genehmigung eines Sonderhiebs bekannt. Der Sonderhieb in Höhe von 1200 fm nuchenholz soll einen Reinerlös von 100 000- D.M. erbringen.

Der Antrag der Stadt Montabaur wurde durch Herrn Forstmeister Winterfeld befürwortend an das Reg. Forstamt weitergeleitet.

Das Reg. Forstamt in Montabaur hat mit Schreiben vom 24*2. d. J. den Sonderhieb im Prinzip bereits genehmigt.

Bedingung ist, dass der Sonderhieb auf die Holzrücklage der Jahre 1955 -1958 einschliesslich angerechnet wird.

Der Sonderhieb kann nicht als einen Eingriff in die Substanz des Waldes angesehen werden.

Z.Zt. wird an die Fa. Waldhof kein Faserholz verkauft, da die Stadt durch den Brennholzverkauf größere Gewinne erzielt. Herr Bürgermeister bittet den Stadtrat den Sonderhieb und damit auch den j^achtragshauungsplan genehmigen zu wollen.

Stadtrat Eberz hebt hervor, dass es zu einem guten Teil Herrn Stadtinspektor Kunst zu verdanken ist, dass im Stadtwald im den letzten Jahrzehnten nicht wild geschlagen ,sondern sehr sparsam gewirtschaftet wurde.

Herr Bürgermeister führt noch aus, dass auch Herrn Revier= förster Chelius und dem jetzigen Oberförster Reifenberger besonderer Dank gezollt werden muss. Herr Reifenberger ist es, der mit Argus= äugen über den Wald wacht*-

Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Sonderhieb sowie den inachtragshauungsplan.

Punkt 2

durch die Stadt.

a) Antrag des Verwaltungsangestellten Paul Ketzer.

Der Antrag lag bereits dem Stadtrat in seiner Sitzung am 4.2.1955 vor. Der Stadtrat stimmte der Bürgschaftsübernahme bei Einschaltung gewisser Sicherungen zu. Jnzwischen ist eine Änderung eingetreten.

Die Deutsche Pfandbriefanstalt, über die das 7c Darlehan läuft,ver= langt neuerdings nicht nur die Bürgschaft der Stadt ,sondern auch die Sicherung des Darlehens durch eine erste Hypothek.

i-iach nochmaliger eingehender . Überprüfung des Gesamt-Fiaan = zierungspanes, hat die Verwaltung starke Bedenken, dem Antrag statt= zugeben. Da die Stadt Montabaur eine selbstschuldnerische Bürgschaft leisten muss, wird die Pfandbriefanstalt die Stadt jederzeit auf Grund der Bürgschaft in Anspruch nehmen und die Stadt müsste die 10 000-D.M. zahlen. Diese Gefahr liegt besonders nahe , weil Ketzer nur über ein Eigenkapital von nur 1000- D.M. verfügt-*

b) des Poli^eimeisters Bernhard Piroth .

Polizeimeister Piroth ist mit Schreiben vom 1.3*1955 an die Stadt zwecks Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für ein 7c Darlehen in Höhe von 14 000- D.M. herangetreten, nei einem Gesamt= Kostenaufwand von 30 000- D.M. verfügt Piroth unter Mitheranziehung der Eigenleistungen = Wert 3 400-D.m. über eigene Barmittel in Höhe von 2 600- D.M.

Die Verwaltung macht bei diesem Antrag die gleichen Bedenken geltend wie im Falle Ketzer.

Herr Bürgermeister ist auf jeden Fall gegen die Übernahme der Bürgschaft, da das Haus an einer Stelle errichtet wird, die nicht als ausgesprochenes Wohnviertel gilt und so an Wert sehr viel verliert.

Es kommt zu einer lebhaften Diskussion an der sich alle Fraktionen beteiligen. Es wird klar verlangt, dass jemand, der die Bürgschaft der

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