Akte 
Sitzung 22. Juli 1954
Entstehung
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Der Stadtrat genehmigt einstimmig:

a) Die Höhe des von Herrn Gaul geforderten Gebührensatzes nach } der Gebührenordnung in Höhe von 5,32 % und des Teilleistungs-J Satzes von 80 % bei einem Seriennachlaß von 25 %. Der Nachlaß gilt nicht für die Nebenkosten nach Teil GH der Gebührenordn

b) den Abschluß eines entsprechenden Vertrages mit Gaul.

Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. Die Herren der Presse und die Bürger der Stadt im Zuhörerraum verlassen den Sitzungssaal.

II. Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Grundstucksankauf am Stationenberg zum Zwecke der Aufforstung.

Schmiedemeister Johann Meuer, Montabaur, Alleestraße, hat als Beauftragter der Erbengemeinschaft Neil, Wirzenborn, der Stadt 2 Grundstücke auf dem Stationenberg zum Kauf angeboten. Es han­delt sich hier um die Parzellen 2637 u. 2638, Kartenblatt 1*2 mit einer Gesamtgröße von zus. 100 Ruten. Meuer verlangt für die Rute 2,50 DM.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit Meuer in Verhandlungen einzutreten und den Herrn Landwirtschaftsrat Eling mit der Schätz^ des Bodenwertes zu beauftragen. s

Punkt 2

Eingäb e

der Frau Ww. Franziska Reiser, Montabaur, Steinweg.

Bei der Neupflasterung des Steinwegs wurde von einigen Anliegern ein Geländestück benötigt. In der Stadtratsitzung vom 24.9.53 wui^ beschlossen, daß die Geschädigten geldlich entschädigt wärden sof Ein Tausch sollte nicht vorgenommen werden. Daraufhin hat Frau

erneut einen Antrag gestellt und bittet um Tausch mit einem Teil angrenzenden städt. Parzelle. Hier will Frau Reiser nur gärtnern;. Anlagen schaffen. Bürgermeister Kraulich möchte aber keinen TauscA durchführen, um Berufungsfälle zu vermeiden. Es hat sich immer wh bewiesen, daß Sonderzugeständnisse, die gemacht wurden, später c von anderen verlangt werden.

In den einzelnen Fraktionen vertritt man den Standpunkt, der Ww. den geforderten Teil der städt. Parzelle abzutreten, ihr aber eine) besondere Auflage zu machen, die grundbuchamtlich eingetragen wei'? soll. !

Der Beschluß

von 24.9.53 wird aufgehoben.

Nach eingehender Aussprache, an der sich alle Fraktionen beteilig

beschließt der Stadtrat

an

einstimmig:

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Der Ww. Reiser wird zur Auflage gemacht, diesen von der Stadt haltenen Streifen in keiner Weise zu be- oder überbauen.

Der auf dem städt. Grundstück stehende Baum darf jederzeit mit seinen Zweigen über den von der Stadt abgetretenen Streifen reic ohne daß der jeweilige Eigentümer einen Anspruch auf Beseitigung der Zweige hat. Ein Entschädigungsanspruch aus diesem Überhängen kann von dem Ei, entümer nicht erhoben werden. Ferner darf dieser Streifen nicht als Abstellraum, sondern nur als gärtnerische genutzt werden.

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