In unserem Stellenplan ist noch keine Oberinspektorstelle eingerichtet und müßte diese erst geschaffen werden. Der Bürgermeister ist der Ansicht, daß bei der Größe der Verwaltung wohl die Aufsichtsbehörde die Einrichtung einer Oberinspektorstelle genehmigen würde.
Herr Rentmeister Gilles fällt unter das Gesetz der 131 und ist er an erster Stelle anspruchsberechtigt und müßte in diese Stelle eingewiesen werden.
Sollte der Stadtrat seine Zustimmung zur Schaffung dieser Stelle nicht geben und Herrn Rentmeister Gilles hier einweisen, so besteht die Möglichkeit, daß Herr Gilles, der bereits eine Stelle als Oberrentmeister angeboten bekommen hat, seinen Arbeitsplatz hier verläßt.
Herr Bürgermeister führt weiter aus, daß er das sehr bedauern würde, andererseits aber Herrn Gilles an diesem Schritt nicht hindern könne, da ja jeder auf sein Fortkommen bedacht sein muß.
Es kommt zu einer sehr lebhaften -Diskussion, ^ der sich alle Fraktionen beteiligen.
Es wird die Ansicht vertreten, man könne 4 Oberinspektorenstellen schaffen, um keinen der Beamten zurückzustellen.
Bürgermeister Kraulich führt hierzu aus, daß diese Regelung von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden würde und sich auch keiner der anderen Beamten zurückgesetzt fühlen könnte.
Rentmeister Gilles hat bereits in früheren Jahren eine Stelle dieses Ranges innegehabt und die Prüfungen dafür abgelegt.
Aus den Reihen der Stadträte wird weiter der Vorschlag eingebracht, da die anderen beiden Beamten bereits nach 4 c 1 besoldet werden, Stadtinspektor Kunst auch in diese Gruppe einzureihen.
Stadtrat Germann betont, daß der Stellenplan ein Teil ddr Haushaltssatzung sei und nicht ohne weiteres geändert werden könne.
Bürgermeister Kraulich erwidert darauf, daß der Stellenplan stets im Laufe des Jahres nach Bedürfnis geändert werden kann.
Der Bürgermeister weist nochmals daraufhin, daß man einem nicht eine Stelle verweigern könne, weil andere nicht befördert werden können. Durch die Beförderung eines Beamten zum Oberinspektor wird ja keinem anderen etwas genommen. Er bittet darum, doch in der heutigen Stadtratsitzung zu beschließen, daß eine Stelle nach 4 b 1 geschaffen wird.
Der Stadtrat ist einstimmig mit der Schaffung einer Oberinspektorstelle nach 4 b 1 im Stellenplan für den Stadtrentmeister Gilles einverstanden.
Stadtrat Rothbrust trägt noch vor, daß die Müllablagerungsstelle sich wieder nachteilig auswirke.
Der Bürgermeister bemerkt hierzu, daß die Verwaltung nach wie vor bemüht ist einen geeigneten Müllanfuhrplatz zu erwerben, diese Bemühungen aber bis heute leider noch erfolglos waren.
Es schweben zur Zeit noch Verhandlungen, die vielleicht zu einem günstigen Abschluß gebracht werden können.
Um 22,45 Uhr ist die Stadtratsitzung beendet.

