seinen Bau. etwas mehr westlich errichten zu. dürfen, da er sonst m Grenzschwierigkeiten kommt. Heinrich Fries verfügt vor der Umlegung über keinen Bauplatz und ist nach seinen Angaben der Nach= bar nicht gewillt, ihm sein Grundstück zu verkaufen.
Es steht nun zur Debatte, ob wegen dieser Bauvorhaben die "Alberthöhe " umgelegt werden soll.
Herr Bürgermeister stellt die Frage, liegt eine zwingende Notwendigkeit vor, die "Alberthöhe " jetzt schon umzulegen.
Bei Beantwortung dieser ist folgendes zu berücksichtigen:
1) Mit der Umlegung gehen sehr viele Kleingärten verloren und das bedeutet eine gewisse Härte für die Besitzer.
2) Mit der Umlegung sind nicht allein die Umlegungskosten verbun= den , sondern die sehr hohen Kosten für den Straßenbau,Kanalisa= tion, Lichtleitung usw.
Jn der Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen , kommt man zu den einmütigen Erklärung, dass eine zwingende Notwendigkeit, die "Alberthöhe * umzulegen, z.Zt. dicht vorliegt. Die Stadt hat vor= erst grössere Aufgaben zu erfüllen, wie Wasserbeschaffung usw.,auch sind im Baugebiet * Auf der Wölfchesbitz * genügend Bauplätze für Baulustige vorhanden.
Einstimmig beschliesst daher der Stadtrat, die "Alberthöhe" vorerst nicht Umzulegen. Den Baulustigen Bernhard Hoffmann und Paul Hammerstein soll das Bauen auf der Alberthöhe erlaubt werden, je = doch unter der Bedingung, dass die die Kosten der Wasserleitung und Kanalisation selbst übernehmen, was nicht hindert, dass diese Anla = gen nach ihrer Fertigstellung in den Besitz der Stadt übergehen. Be= züglich Straßenbau, Lichtleitung und Unfallversicherung können keine Forderungen an die Stadt gestellt werden.
Der Antrag des Herrn Heinrich Fries ist abzulehnen.
Punkt
)änderung des Bebauungsplanes in der Sommerwiese.
Jm Bebauungsplan " Sommerwiese " waren an der Straße A u-B Einzelhäuser vorgesehen. Von der Gemeinnützigen Wohnungs= u. Siedlungsgesellschaft " Neue Heimat "^g^m.b.H. in Koblenz und von der Mittelrheinischen Heimstätte in Koblenz sind an der Straße A u.B 1 1/2 geschossige Doppelwohnhäuser projektiert und zum Teil bereits errichtet.
Damit der Bebauungsplan diesbezüglich geändert werden kann, muss der Stadtrat beschliessen, dass er mit der Änderung einverstanden ist.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung zur ent = sprechenden Änderung des Bebauungsplanes.
Punkt 5
rwerb der Kiesgrube an der Limburgerstraße.
Jakob Born,mit dem verhandelt werden sollte, hat in= zwischen den Preis für die Kiesgrube auf 2000-D.M.erhöht.Weiter fordert er Einstellung seines Sohnes als städt.Arbeiter.
Bie Ve^alt^ng hat mit Schreiben vom 24.2.1954 den Antrag des
Einstieg'ist der Stadtrat mit der Ablehnung einverstanden . ntrag"der Mittelrheinischen Heimstätte in Koblenz auf
nderang einer Wohnungen für Bedienstete de. Ar =
beitsamt.s^ntlba^ die Stadt am 31.1.1952 ein ^riehen der

