Akte 
Sitzung 11. März 1954
Entstehung
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Montabaur , den 12. März 1 9 5 4. Bericht über die Stadtratssitzung vom 11. März 1954.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich die Beigeordneten : P e h 1 u. Frank

die Stadt räte : Morschheuser,Hartert,Michel, Frl.Seepe,Weimer ,Ebeiz,

Mahn, Rothbrust, Decker, Burg, Hermann,Scheidt, Alten= hofen, Sci.midt, Orth und Rätz.

Entschuldigt fehlten: Beigeordneter Hannappel

u. Stadtrat Kuntermann.

Stadtrat Karl Jntra traf etwas verspätet ein.

Mit einer kurzen Begrüßung eröffnet Herr Bürgermeister um 17 05 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlussfähig ist.

Heute werden verschiedene Punkte beraten, die in der Sitzung vom 15. Februar 1954 zurückgestellt und vorerst dem Finanzausschuss und dem Bauausschuss zwecks Vorberatung überwiesen wurden, Dieses ist ge= schehen.

Es folgt:

Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Bebauungsplan und Auf Schliessung der Wölfchesbitz.

Nach dem Erläuterungabericht zum Bebauungsplan für das Bebauungsgebiet * Auf der Wölfchesbitz " vom 24. Juni 1952 soll= ten in diesem Gebiet nur Häuser mit zwei Vollgeschossen er = richtet werden.

Jn der Zwischenzeit sind mehrere Anträge aus der Bürger= schaft eingegangen, die darum bitten, 1 1/2 geschossige Häuser bauen zu dürfen. Wenn diesen Anträgen stattgegeben werden soll, jist der Erläuterungsbericht vom 24-6.1952 durch einen Stadtrats= beSchluss zu ändern und weiter die Cenehmigung der Aufsichtsbe = hör de einzuholen.

Der Bauausschuss hat in seiner Satzung vom 26. Februar 1954 bezüglich des Bebauungsplanes * Auf der Wölfchesbitz " über 2 Punkte beraten:

1) Abänderung des Erläuterungsberichtes zum Bebauungsplan "Auf der Wölfchesbitz " vom 24.6.1952.

2) AufSchliessung der " Wölfchesbitz

Zu 1.) empfiehlt der Bauausschuss " Auf der Wölfchesbitz " auch

die 1 1/2 geschossige Bauweise zuzulassen und bittet, im Ein= vernehmen mit der Verwaltung, den Stadtrat, folgenden Be = Schluss zu fassen:

Zur Ordnung der Bebauung

wird bestimmt, dass im gesamten Planungsgebiet Wohngebäude mit 11/2-2 geschossen in offener Bauweise zugelassen sind, mit Ausnahme am Fürstenweg und am der Elgendorferstraße,so= wie das Eckgrundstück am der Colletstrasse, Ecke Straße C, die nur mit 2 vollgeschossigen Häusern bebaut werden dürfen.

Ferner ist die Bebauung nur bis zu 4o% der Baugrundstücke zulässig.

Die baulichen Anlagen müssen auf die Eigenart des Ortsbil= des Rücksicht nehmen, sich in das gewünschte Straßenbild ein= fügen und sich insbesondere der dem Ort eigentümlichen Weise einpassen bezw. dem Straßenund Ortsbild einordnen.

Die Bauausführung von 11/2 und 2 geschossigen Webäuden nebeneinander muss so ausgeführt werden, dass keine störenden Unterschiede in der Höhe und Breite der Cebäude entstehen.

Die Verwirklichung des Bebauungsplanes,die Umlegung sowie die Herstellung der neuen Wohnstrassen und öffentlichen Ver=

sor-