Akte 
Sitzung 11. März 1954
Entstehung
Einzelbild herunterladen

deutschen Beamtenversicherung in Höhe von 20000- D.M. an die Mittel - rheinische Heimstätte in Koblenz weitergegeben.

Dieses Darlehen ist durch eine erststellige Hypothek auf die Grundstücke auf denen die Wohnungen errichtet wurden, gesichert. Es handelt sich um zwei Bauten mit je 5 Wohnungen.

Die Rheinische Heimstätte, die noch weitere Gelder für die Fi- nanzierung der beiden Bauten beschaffen muss, stellt an die Stadt Morn ^ baur den Antrag, dass die 20000-D.M. nur auf einem der Bauten mit $ j Wohnungseinheiten = Herstellungskosten etwa 65 000- D.M. als erststel 1 Hypothek gesichert werden

Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass die 20 000-D.M. au i durch eine erststellige Hypothek auf einem der beiden Grundstücke au reichend gesichert sind.

Einstimmig beschliesst der Stadtrat wie folgt:

Die Mittelrheinische Heimstätte hat auf den Bauparzellen Flur 2, Nr. 94/3y2700/8 , 71/16 ein Wohnhaus mit 5 Wohnungen und auf den Bauparzellen Flur 2, Nr. 94/8,2702/4,146/3 ebenfalls ein Wohnhaa mit 5 Wohnungen für das Landesarbeitsamt errichtet. [

Ein Darlehen der Stadt Montabaur in Höhe von 20 000-D.M. ist! auf beiden Häusern mit einer 1. Hypothek dinglich gesichert. !

Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass eines der beiden Hää ser aus der Sicherung entlassen und die Hypothek als erststelli# Hypothek auf einem Haus eingetragen wird. fi

Punkt 7

Pflegesätze im Altersheim.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 9.4.1953 die { Pflegesätze des Altersheims des Hospitalfonds festgesetzt. Anhalt } punkt war die Größe der einzelnen Zimmer, i

Die Praxis hat gezeigt, dass nach den festgesetzten Fr } sen, wenn nicht Zimmer leer stehen sollen, nicht vorgegangen werdi kann. Der Hospitalfonds ist finanziell darauf angewiesen, dass al Zimmer besetzt werden. Die Verwaltung muss bei Besetzung der Zinm selbstverständlich auf die finanzielle Lage der Bewerber Rücksic! nehmen. Sie kann es aber nur dann, wenn ihr bei Festsetzung der T , gesätze mehr freie Hand gelassen wird.

Der Stadtrat der dieses einsieht, beschließt einstimmig inj

folgt: Altersheim des Hospitalfonds werden als Mindespfl#

satz der Fürsorgesatz, als Höchstpflegesatz 6,D.M. je Tag fest# setzt. Der Hospitalausschuss ist befugt, innerhalb dieser Spanne# Tagespflegesatz für jede Neuaufnahme unter Berücksichtigung der [ Zimmergröße, der Zimmerausstattung und der wirtschaftlichen Verhäw! nisse des Aufzunehmenden zu bestimmen. i

\ '

Punkt 8

Verkauf von Bauplätzen.

a) an das ev. Hilfswerk.

Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des ev, Hilfswerkes in Hessen u. Nassau m.b.H. will von der Stadt 3 Bauplätze erwerbet Es handelt sich um Grundstücke " Auf der Wölfchesbitz " die die Stadt mit Genehmigung des Stadtrates vom 4.12.1953 und dem abg! schlossenen Kaufvertrag vom 9.2.1954 von dem Landwirt Adam BÖcX limg in Montabaur wrworben hat.

Das ev. Hilfswerk will in 1954 2 Doppelhäuser im Rohba" @i*st6llon

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 26.2.19# mit einem Verkauf einverstanden erklärt. Ein = t