% des bewilligten Baudar=
von
Jahrl.Verwaltung&kostenbfitrag 1/; lehens. Zinsen 4 %.
Tilgung = 2 % zuzügl. ersparter Zinsen.
Hypothekarische Sicherung hinter den anderen Baudarlehen.
2) Darlehen der Kreissparkasse Unterwesterwald in Höhe 30 DOO-B.M. zu folgenden Bedingungen.
15 000- D.M. zu $ 1/2 % Zinsen und 2 1/2% Tilgung zuzügl.ersparter
15 000-D.M.zu 5 1/2% Zinsen und 1% Tilgung zuzÜgl.eF&parter Zinsen. Auszahlung 100 % abzügl. 1/2 % einmaliges Biagio.
Buchhypothek im 1. Rang.
3) 7c Darlehen in Höhe von 7000- D.M. zu folgenden Bedingungen. Zinslos, unkündbar bis 31.12.1956.
Auszahlung 100 % und Tilgung
am 31.12.1956 mit 3 000- D.M.
am 31.12.1957 mit 2, 000 . D.M.
am 31.12.1953 mit 2 000 D.M.
Funkt
das
Genehmigung eines Darlehens der Stadt an
Wasserwerk.
Herr Bürgermeister erteilt Herrn Stadtrentmeister Gilles das Wort. Stadtrentmeister Gilles füh't aus, dass in früheren Sitzungen bereits die Notwendigkeit der Gewährung eines Darlehen besprochen und auch beschlossen wurde. Zur Finanzierung der Neu= Verlegung der Wasserleitung in der Alleestraße muss die Stadt nunmehr ein Darlehen in Höhe von 36 000-D.M. gewähren. Das Wasserwerk kann den Geldbedarf für das Bauvorhaben nicht aus ei= genen Mittel aufbringen. Die Verwaltung schlägt vor, das Darlehen unter folgenden Bedingungen zu gewähren:
Auszahlung :100 %
Zinsen : 6 1/2 % ab 1.4.1954,bis dahin zinslos,
Tilgung : 1 % zuzüglich ersparter Zinsen.
Zinsen und Tilgung sind fällig am 3o.9. und 31.3. jeden
Jahres. Höhere Tilgung ist jederzeit gestattet.
Bürgermeister Kraulich weist nochmals darauf hin, dass noch weitere Belastungen des Wasserwerks notwendig werden. Wenn ein= mal alle Aufgaben für das Wasserwerk erfüllt sind, wird das Werk wohl mit etwa 1/2 Million belastet sein. Es wird Jahrzente dau= ern bis das Werk sich dieser Schuld entledigt hat. Wasser ist lebensnotwendig, daher ist die Stadt gezw,ungen, die Darlehen zu gewähren.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Die Stadt Montabaur gewährt dem Wasserwerk Montabaur ein Darlehen in Höhe von 56 000,- D.M. zu folgenden Bedingungen:
Auszahlung : 100 %
Zinsen : 6 1/2 % ab 1.4.1954, bis dahin zinslos, ,
Tilgung : 1 % zuzüglich ersparter Zinsen.
Zinsen und Tilgung sind fällig am 3o.9. und 31.3. jeden Jahres. Höhere Tilgung ist jederzeit gestattet.
Funkt
8 Erwerb der Kiesgrube an der Limburgerstraße.
Bürgermeister Kraulich berichtet, dass die Vermessungen ergeben haben, dass die Kiesgrube des Jakob Born zum Teil in das Nachbargrundstück des Josef Böckling hineinfällt. Frau Josef Böckling, mit der verhandelt wurde, erklärt, dass sie so= fort nachdem Die Stadt die Kiesgrube erworben hat an die Stadt herantritt,zwecks Sicherung ihres Grundstückes . Um den hier = durch entstehenden Kosten aus dem Wege zu gehen, schlägt Herr
Bürgermeister

