Akte 
Sitzung 04. Dezember 1953
Entstehung
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den Pachtvertrag sofort zu kundigen.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Vorschlag des Oberförsters Reifenberger wird beigetre= ten. Er sieht vor: ^

1) Sofortige Läuterung und dadurch Lichterstellung der

Abteilung 19 " Reihershahn

2) Unbedingte Erfüllung des Abschüsses( in Zukunft früh =

Abschuss, da das Wild jetzt sehr spät austritt ) Möglichst Abschuss des Schadrudels.

3) Verbesserung und Bestellung der vorhandenen Wildwie = sen und Wildäcker ; evtl. Anlage weiterer Wildäcker auf 5 % der Revierfläche.

4) Anlage von W&nterfütterungen.

Die tatsächliche Durchführung der Massnahmen zu Ziffer 2-4 ist durch den Oberförster Reifenberger zu überwachen.

Sollte der Jagdpächter Masst bis zum 1.2.1954 seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sein, betrachtet sich die Stadt ab diesem Zeitpunkt von dem Jagdpachtbertrag als ent = bunden.

Kirchengemeinde übergehen soll,hierdurch entfallen für die Stadt spätere Reparaturkosten.

Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet Die Zuhörer sowie die Herren der Presse verlassen den Sittungsdaal. Nach einer kleinen Pause wird in die nichtöffentliche Sitzung ein=

B. Nichtöffentliche Sitzung.

PunKt1- -- ^

rundstücksankauf Ehrenhain.

Vor Eintritt in die Beratung verlassen die Stadträte Eberz und Rothbrust den Sitzungssaal. Beide sind persönlich am der Angelegenheit beteiligt.

Herr Bürgermeister führte noch einmal aus, dass der früher beabsichtigte Grundstückstausch mit dem Hospital und Almosenfonds nicht möglich sei und die Aufsichtsbehörde hier= zu ihre Genehmigung nicht geben wird. Die Gründe liegen darin, dass man bestes Land den Fonds nicht abnehmen kann und dafür minderwertiges Land in Tausch gibt.

Jn der Finanzausschusssitzung vom 24. Oktober 1953 war der Preis mit zusammen 25-D.M. je Rute ( 9**D.M. amtlich festgestellter Preis und 16 -D.M. für außervertragliche Ent= Schädigung des eingetretenen Ernteausfalles) für zu hoch er= achtet worden. Man war der Ansicht, die in Frage stehende!- Pri­vatgrundstücke im Wege der Ehteignung zu einem weit niedrigeren Preis erhalten zu können . Da aber ein öffentliches Jn&eresse nicht nachgewiesen werden kann, noch anzuerkennen ist, muss von einer Enteignung Abstand genommen werden.

Es ist bekannt geworden, dass sich andere Städte stark beworben haben, den Ehrenhain in ihr Stadtgebiet zu be= kommen. Man wollte sogar kostenlos Land zur Verfügung stellen. Stadtinspektor Kunst gibt bekannt, dass nach einer Verfügung der Bezirksregierung in Montabaur für den Ehrenfriedhof bereits 30000- 40 000-D.M. Landesmittel zur Verfügung stehen und mit

den Planungs-und Umbettungsarbeiten begonnen werden kann-

Nach dem Kriegsgraberfursorgegesetz vom 27. Mai 1952 und gehabte Rücksprache mit der Bezirksregierung muss der Bund der Stadt Montabaur für den Landwewerb eine Entschädigung zahlen. Herr Bürgermeister ist der Ansicht, dass vielleicht ein Teil der Summe zurückgezahlt wird. Jedenfalls dürfte der amtlich angesetzte Preis mit 9-D.M. je Rute und vielleicht n&ch ' eine Entschädigung der Stadt erstattet werden .' Die Ver= waltung wird alles tun^ um die Stadt vor Schaden zu bewahren.

, ist auch der Meinung, dass der Be=

trag von 14- D.M. für Emteausfall sehr hoch griffen sei. Da

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