Akte 
Sitzung 24. September 1953
Entstehung
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nne Kraft, die diesen Arbeiten auch voll und ganz gewachsen ist.

[ine vollbezahlte Kraft fkann sich die Stadt z.Zt. jedoch nicht leis=

'^* Die Verwaltung schlägt vor, dem Frl. Margareta Seepe , die auch bürotechnisch vorgebildet ist, gegen eine monatliche Entschädigung ton 5o-D.M. den Posten zu übertragen.

j Stadtrat Görg wendet ein, ob es nicht ratsam ist, einen

jchwerkriegsbeschädigten einzustellen. Bürgermeister Kraulich erwidert, jass auch die Stadt dem Frl. Seeye gegenüber eine moralische Ver = rflichtung habe und zwar im Hinblick auf das Beschäftigungsverhältnis tres Vaters.

Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, dem Frl.

}eepe den Posten gegen eine monatliche Vergütung von 50-D.M.zu Übertrag }cn. Die Mittel, auch die Kosten für Ausgestaltung der Räume, Licht id Beizung etwa 800 D.M. sind im Nachtragsetat bereit zu stellen.

)punkt 4

^fgabe oder Anwendung eines Vorkaufsrechtes.

Der Landwirt Böckling Schwickert, Alleestraße, ist mit dem ehemaligen Rechtsanwalt Ludwig Falkenstein in Amsterdam in Ver = bindung getreten, betreffs Erwerb des Wiesengeländeg? am Sauerbrunnen, um dort eine Viehweide einzurichten. Die Stadt hat, da dieses Glände bis io den Hammerweg in das Bebauungsgebiet der Stadt fällt,das Vorkaufsrecht. Falkenstein hat vorgeschlagen, obwohl die Stadt bereits ein Angebot von 8,D.M..pro Rute gemacht hat, die Stadt möge auf ihr Vorkaufsrecht verzichten uhd dem Erwerb des Geländes durch den Landwirt Böokling- Schwickert zustimmen.

Es ist anzunehmen, dass Böckling-Schwickert mehr als 8-D.M. je Rute geboten hat. Die Stadtverwaltung muss einmal als Preisbehörde gegen einen überhöhten Preis Einspruch erheben, andermal kann auch die , Stadt nicht gut auf dieses Gelände verzichten, Über kurz oder lang muß siejj dieses Gelände bei der einzurichtetenKläfahlage mit heranziehen. Jst r die.Stadt nicht im Besitze des Geländes,entstehen große Schwierigkeiten und es ist auch mit erhöhten Ausgaben zu rechnen. Die Stadt kann da&er auf ihr Vorkaufsrecht nicht verzichten.

Die Verwaltung schlägt daher vor? Falkenstein ein erneutes Angebot zu unterbreiten und ihm 10 -D.M. pro Rute zu bieten.

Stadtrat Germann ist der Ansicht, man solle vorerst abwarten, ob Falken= stein , nachdem die Stadt nicht auf die Preisgabe -des Vorkaufsrechtes ver^ zichtet, der Stadt ein neues Angebot unterbreitet.

Einstimmig beschliesst der Stadtrat wie folgt:

Auf das Vorkaufsrecht wird nicht verzichtet. Jm übrigen ist abzuwarten,^ ob Falkenstein ein neues Angebot abgibt. Liegt das neue Angebot unter ^ 10 - bis höchstens 10- D.M. kann der Kauf getätigt werden.

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wirtschaftungsgesetzes bekannt, dass die Stadt auf die Ver = teilung der Wohnungen keinen großen Einfluss mehr hat. Jeder kann sich selbst seinen Mieter suchen und bestimmen. Das Wohnungs= amt fertigt jeweils nur noch die Zuweisung und prüft nach,ob der gewünschte Wohnungssuchende, der übrigens in der Liste der Wohnungssuchenden eingetragen sein muss, flächenmäßig diese

Wohnung beanspruchen kann. ^

Die AusfühnngsbeStimmungen zum Wohnungsgesetz besagen, dass eine Wohnungskommission nicht mehr vorgesehen ist.

Praktisch kann auch eine Wohnungskommission n&cht mehr in Tätigkeit treten. Die Verwaltung schlägt daher von, die Wohnungs= kommission aufzulösen. Bei dieser Gelegenheit macht Herr Bürger= meister darauf aufmerksam,dass leider aus Sitzungen der Kommission die nur als nichtöffentliche Sitzungen anzusprechen waren,geplau= dert wurde. Eine solche Handlungsweise war nicht nur zu verwerfen, sondern auch strafbar. Stadtrat Görg, der sich in eigener Wohnungs= Sache als angesprochen fühlt, legt Verwahrung ein wegen Ver =

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