von 65,52 Ruten, sodass die Stadt Montabaur eine Umlegungsmasse von m 500 Ruten in die Umlegung Wölfchesbitz einbringt. Bei der BauplatzverJ teilung hat somit die Stadt einen größeren Einfluss auf die Preisge= staltung.
Stadtrat Oermann wendet ein, dass bei dem Ankauf von Bau = plätzen die Stadt zu viel Geld investiere, was zu anderen Zwecken not=! wendig gebraucht wird. Rentmeister Gilles erklärt hierzu, dass dieser Kauf ^ Nachtragsetat untbrgebracht werden könne. -T
een von Stadtrat Germann, die ataett könnte später auf ihren Bau= plätzen sitzen bleiben, erklärt Bürgermeister Kraulich, die Bauplatz^ frage sei heute so groß, das hierfür keine Gefahr bestehe.Die Bauplat Verteilung kann erst nach Umlegung des Geländes erfolgen. Vorher ist Angabe des Katasteramts, das die Umlegung vornimmt, eine Bauplatzver teilung nicht möglich.
Einstimmig beschliesst der Stadtrat wie folgt:
Die Stadt Montabaur kauf&zum Preise von 40,-D.Jg. je Grundstücke Gemarkung Montabaur " Auf der Wölfchesbitz "
Flur 31 Parzelle l/5o2l = 12.51 ar ParzeTJLe 2/5o2i = 12,51 ar Parzelle 6/3021 = 12,63 ar Parzelle 7/5o2l = 12,5 3 ar groo )]
Rute die
groß,
groß,
groß,
groß
zusammen 50,1$ ar = 2 oo ,72
ten von den Eheleuten Johann Müller, Montabaur Steinweg.
Punkt 1
Ankauf von einem Geländestreifen zur Straßenverbreiterung.
Bei der Neupflasterung des hinteren Steinwegs im Jahre 1 ! wurde für den Bürgersteig ein Teil des Geländes vor den bebaut^ Grundstücken
Flur 18 Parzelle 3126 rd.l7,5o qm Eigentümer Frau Franziska Rei^
" 18 " 3125 rd. 5,7o qm * Karl Kespe
" 18 " 312^ rd.15,70 qm " Valentin Ketzer
benötigt.
Frau Banziska Reiser Ww.hat den Antrag gestellt, ihrl Gelände mit der städt. Parzelle 152/3127 zu tauschen. Der Vorsch^ 'der Stadtverwaltung geht dahin, das Land nicht zu tauschen sondei käuflich zu erwerben.
Einstimmig ist der Stadtrat mit dem Ankauf des Geländes ei verstanden. Der Preis wiidpro qm auf 8 ,-D.M.festgesetzt.
Punkt 1
Tausch von Grunstücken mit der Firma Otto Quirmbach Montabaur.
Das Restitutionsverfahren in der Grundstücksangele ge&i heit Stadt Montabaur ./. Kahn ist zu Gunsten der Stadt entschied!) worden. Die im Grundb&ch Montabaur Band 1 , Blatt 1 Artikel 1&4 ei) getragenen Grundstücksparzellen
Flur 36, Parzelle
44o5 =
25,13
ar,
Parzelle
4406 =
7,55
*r,
Parzelle
44o7 =
15,26
ar,
ar
zusammen 51,54
sind damit endgültig in den Besitz der Stadt Montabaur gelangt. Z.Zt. sind diese Parzellen an das Sägewerk Quirmbach zur Verwen düng als Lagerplatz verpachtet.
Die Firma Quirmbach stellt den Antrag, diese Grundstücke

