Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
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gleichzeitig die Gasleitung verlegt.

Der Stadt entstehen, wie Herr Bürgermeister berichtet,folge de Kosten:

Strassenbaukosten 23 200- D.M,

Wasserleitungskosten 4o 500- D.M.

9a. 63 500- D.M.

A. Die Finanzierung der StraßeAbaukosten in Höhe von 23 200- D.M soll folgendermaßen erfolgen:

1 ) Streichung folgender im Haushaltsplan 1953 vorgesehenen Bau=

a) Anlage der Strasse B " Auf der Wölfschesbitz", da nach Meinung des Katasteramtes die Grundstücks= Verteilung auf Grund der Umlegung erst im Frühjahr

1954 erfolgt. 8 800,00 DM]

b) Jnstandsetzung der Gelbachstrasse, da nach Ansicht des Bauausschusses diese Planung un= zweckmäßig ist-neue Planung erfolgt in 1954-

c) Pflasterung des Bürgersteiges Koblenzer^ straße

6 000,00 DU] 3 600,00 DM

d) Jnstandsetzung des Bürgersteiges am Fuß des Sehlossberges

zusammen

2) Mehreinnahmen durch Tagewerkszuschüsse des Arbeitsamtes

Jnsgesamt

2 800,00 DM 21 200,00 DM

2 000,00 DM 23 200,00 DM

4o 300,00-DM

Für die Finanzierung der Wasderleitungskosten in

Höhe von

macht die Stadtverwaltung folgenden Vorschlag.

J. Finanzierung.

a) Rückstellung des Baues der Wasserleitung in der

Strasse B " Auf der Wölfschesbitz " da die Straße noch nicht gebaut wird. 4 100,00 DM]

b) Jm Etat 1953 für die Alleestrasse bereits

vorgesehene 6 000,00 DM]

c) Mehreinnahme durch TagewerksZuschuß des

Arbeitsamtes 800,00 DM]

d) kurzfristiges Darlehen der Stadt Montabaur

in Höhe von * 29 400.00 DM ]

Zusammen 4o 300,00 DM]

Zu dem evtl. Darlehen der Stadt folgende Erläuterung.

Jnwieweit die Stadt dieses Darlehen im Nachtragshaushalt 1953] durch Mehreinnahme auf bringen kann, ist im Augenblick noch nich] ganz zu übersehen. Die Möglichkeit hierzu deutet sich an.

Auf jeden Fall kann das Darlehen gegebenenfalls durch Einsatz d] Überschusses 1952 flüssig gemacht werden. Da die Rohrerneuerung in der Alleestrasse eine Vorausmaßnahme im Rahmen des 10 Jahrea] planes des Wasserwerks darstellt, dürfte es dem Werk möglich sej das Darlehen im Laufe des Rechnungsjahres 1954 an die Stadt zur] zuzahlen, indem die für 1954 für die Teilerneuerung des Leitung] netzes vorzusehende Geldsumme als vorweg verplant gilt.

Die Laufzeit des Darlehens könnte daher auf 1 Jahr bei 6i/2%iger.Verzinsung festgelegt werden * ,

Die Entscheidung über die Länge der Laufzeit ist jedoch bis zum Beginn des kommenden Rechnungsjahres auszusetzen, wenn sich bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1954 die finanzielle ansprucb^pig des Werkes übersehen lässt.

Nach