gleichzeitig die Gasleitung verlegt.
Der Stadt entstehen, wie Herr Bürgermeister berichtet,folge de Kosten:
Strassenbaukosten 23 200- D.M,
Wasserleitungskosten 4o 500- D.M.
9a. 63 500- D.M.
A. Die Finanzierung der StraßeAbaukosten in Höhe von 23 200- D.M soll folgendermaßen erfolgen:
1 ) Streichung folgender im Haushaltsplan 1953 vorgesehenen Bau=
a) Anlage der Strasse B " Auf der Wölfschesbitz", da nach Meinung des Katasteramtes die Grundstücks= Verteilung auf Grund der Umlegung erst im Frühjahr
1954 erfolgt. 8 800,00 DM]
b) Jnstandsetzung der Gelbachstrasse, da nach Ansicht des Bauausschusses diese Planung un= zweckmäßig ist-neue Planung erfolgt in 1954-
c) Pflasterung des Bürgersteiges Koblenzer^ straße
6 000,00 DU] 3 600,00 DM
d) Jnstandsetzung des Bürgersteiges am Fuß des Sehlossberges
zusammen
2) Mehreinnahmen durch Tagewerkszuschüsse des Arbeitsamtes
Jnsgesamt
2 800,00 DM 21 200,00 DM
2 000,00 DM 23 200,00 DM
4o 300,00-DM
Für die Finanzierung der Wasderleitungskosten in
Höhe von
macht die Stadtverwaltung folgenden Vorschlag.
J. Finanzierung.
a) Rückstellung des Baues der Wasserleitung in der
Strasse B " Auf der Wölfschesbitz " da die Straße noch nicht gebaut wird. 4 100,00 DM]
b) Jm Etat 1953 für die Alleestrasse bereits
vorgesehene 6 000,00 DM]
c) Mehreinnahme durch TagewerksZuschuß des
Arbeitsamtes 800,00 DM]
d) kurzfristiges Darlehen der Stadt Montabaur
in Höhe von * 29 400.00 DM ]
Zusammen 4o 300,00 DM]
Zu dem evtl. Darlehen der Stadt folgende Erläuterung.
Jnwieweit die Stadt dieses Darlehen im Nachtragshaushalt 1953] durch Mehreinnahme auf bringen kann, ist im Augenblick noch nich] ganz zu übersehen. Die Möglichkeit hierzu deutet sich an.
Auf jeden Fall kann das Darlehen gegebenenfalls durch Einsatz d] Überschusses 1952 flüssig gemacht werden. Da die Rohrerneuerung in der Alleestrasse eine Vorausmaßnahme im Rahmen des 10 Jahrea] planes des Wasserwerks darstellt, dürfte es dem Werk möglich sej das Darlehen im Laufe des Rechnungsjahres 1954 an die Stadt zur] zuzahlen, indem die für 1954 für die Teilerneuerung des Leitung] netzes vorzusehende Geldsumme als vorweg verplant gilt.
Die Laufzeit des Darlehens könnte daher auf 1 Jahr bei 6i/2%iger.Verzinsung festgelegt werden * ,
Die Entscheidung über die Länge der Laufzeit ist jedoch bis zum Beginn des kommenden Rechnungsjahres auszusetzen, wenn sich bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1954 die finanzielle ansprucb^pig des Werkes übersehen lässt.
Nach

