Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
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Montabaur , den 24. Juli 1 9 5 3

Bericht über die Stadtratssitzung vom 23. Juli 1953.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich, die Beigeordneten : Fehl, Frank und Hannappel,

die Stadträte : Hartert, Michel, Weimer, Mahn, Rothbrust, Burg,

Jntra, Germann,Görg, Kuntermann, Orth und Rätz. Etwas verspätet traf ein, Stadtrat De c k e r.

Entschuldigt fehlten:

i$ie Stadträte: Morschheuser,Ffk. Seepe,Eberz, Scheidt und Schmidt.

Herr Bürgermeister eröffnet um 17 1J3 Uhr die Sitzung mit einer kurzen Begrüssung. Anschliessend stellt er fest, dass zur heutigen Sitzung form-und fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlussfähig ist. Unter anderem sind im Zuhörerraum anwesend, Schülerinnen der staatlichen Aufbauschule. Jhnen gilt der besondere Gruß des Bürgermeis:= ters.

Wie aus der Anwesenheitsliste ersichtlich ^fehlen in der heutigen Stadtratssitzung 5 Stadträte als entschuldigt. Die Versammlung erkennt die für die Entschuldigung angegebenen Gründe als stichhaltig

an.

Es folgt nunmehr Punkt 1 der Tagesordnung:

Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und der Satzung für den Hospitalfonds und den Almosenfonds.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass der Haushalts= Voranschlag und die Satzungen für den Hospitalfonds und den Al = mosenfonds vom Verwaltungsaussohüss des Hospitalfonds sowie vom Finanzausschuss vorberaten wurden. Weiter haben der Haushaltsvor= anschlag und die Satzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 14 Tage öffentlich zur Einsichtnahme offen gelegen.

Stadtrentmeister Gilles erhält das Wort zur Bekanntgabe des Haushaltsvoranschlages und der Satzungen. ,

a) Ordentlicher Haushalt des Hospitalfonds.

in Einnahme 8 990- D.M.

in Ausgabe 8 990- D.M.

b) Ausserordentlicher Haushalt des Hospitalfonds.

in Einnahme 8 058- D.M.

- r ih Ausgabe 8 058- D.M.

Nach kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Posi= tionen genehmigt der Stadtrat einstimmig den Haushaltsvoran = schlag und genehmigt er weiter einstimmig folgende Satzungen:

A Hospitalfonds.

Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1953.

Auf Grund des § 87 in Verbindung mit dem § 70 der Ge= meindeordnung für Rheinland-Pfalz wird für das Rechnungsjahr 1953 nach dem Beschluss des Stadtrates vom 23.7.1953 folgen^ de Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953 wird im ordentlichen Haushaltsplan ausserordentlichen Haushalts=

in der Einnahme auf 8 990,- D.M^ ^ Einnahme auf 8

in der Ausgabe auf 8 990,- DM in der Ausgabe auf 8 058-DM

festgesetzt.

§ 2

Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.

§ 3

Darlehen werden nicht in Anspruch genommen.