Montabaur , den 24. Juli 1 9 5 3
Bericht über die Stadtratssitzung vom 23. Juli 1953.
Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich, die Beigeordneten : Fehl, Frank und Hannappel,
die Stadträte : Hartert, Michel, Weimer, Mahn, Rothbrust, Burg,
Jntra, Germann,Görg, Kuntermann, Orth und Rätz. Etwas verspätet traf ein, Stadtrat De c k e r.
Entschuldigt fehlten:
i$ie Stadträte: Morschheuser,Ffk. Seepe,Eberz, Scheidt und Schmidt.
Herr Bürgermeister eröffnet um 17 1J3 Uhr die Sitzung mit einer kurzen Begrüssung. Anschliessend stellt er fest, dass zur heutigen Sitzung form-und fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlussfähig ist. Unter anderem sind im Zuhörerraum anwesend, Schülerinnen der staatlichen Aufbauschule. Jhnen gilt der besondere Gruß des Bürgermeis:= ters.
Wie aus der Anwesenheitsliste ersichtlich ^fehlen in der heutigen Stadtratssitzung 5 Stadträte als entschuldigt. Die Versammlung erkennt die für die Entschuldigung angegebenen Gründe als stichhaltig
an.
Es folgt nunmehr Punkt 1 der Tagesordnung:
Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und der Satzung für den Hospitalfonds und den Almosenfonds.
Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass der Haushalts= Voranschlag und die Satzungen für den Hospitalfonds und den Al = mosenfonds vom Verwaltungsaussohüss des Hospitalfonds sowie vom Finanzausschuss vorberaten wurden. Weiter haben der Haushaltsvor= anschlag und die Satzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 14 Tage öffentlich zur Einsichtnahme offen gelegen.
Stadtrentmeister Gilles erhält das Wort zur Bekanntgabe des Haushaltsvoranschlages und der Satzungen. ,
a) Ordentlicher Haushalt des Hospitalfonds.
in Einnahme 8 990- D.M.
in Ausgabe 8 990- D.M.
b) Ausserordentlicher Haushalt des Hospitalfonds.
in Einnahme 8 058- D.M.
- r ih Ausgabe 8 058- D.M.
Nach kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Posi= tionen genehmigt der Stadtrat einstimmig den Haushaltsvoran = schlag und genehmigt er weiter einstimmig folgende Satzungen:
A Hospitalfonds.
Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1953.
Auf Grund des § 87 in Verbindung mit dem § 70 der Ge= meindeordnung für Rheinland-Pfalz wird für das Rechnungsjahr 1953 nach dem Beschluss des Stadtrates vom 23.7.1953 folgen^ de Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953 wird im ordentlichen Haushaltsplan ausserordentlichen Haushalts=
in der Einnahme auf 8 990,- D.M^ ^ Einnahme auf 8
in der Ausgabe auf 8 990,- DM in der Ausgabe auf 8 058-DM
festgesetzt.
§ 2
Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.
§ 3
Darlehen werden nicht in Anspruch genommen.

